Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/164: Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften · 5 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Domaine de direction Droit public
Unité Projets et méthode législatifs
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.104.7.72341 / 463/2015/00005
Unser Zeichen:
Datum: 11. Dezember 2015
Ergebnisse der Vernehmlassung zur Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäi-
schen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften
1. Vernehmlassungsteilnehmer
Der Bundesrat eröffnete am 12. Juni 2015 die Vernehmlassung zur Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften (im Folgenden «Zusatzprotokoll»). Sie endete am 16. Oktober 2015.
Nach Artikel 4 Absätze 2 und 3 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VlG; SR 172.061) wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die weiteren interessierten Kreise dazu eingeladen, zur Ratifikation des Zusatzprotokolls Stellung zu nehmen. Von den 50 eingeladenen Behörden und Organisationen haben 34 Stellung genommen, d. h.:
alle Kantone ausser GR;
die Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), FDP.Die Liberalen (FDP),
die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP);
der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband;
der Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse), der Schweizerische Ge-
werbeverband (SGV) und der Schweizerische Arbeitgeberverband.
Darüber hinaus haben drei Institutionen spontan Stellung genommen:
das Centre Patronal;
die Gemeindeexekutive der Gemeinde Meyrin;
die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM).
Somit haben insgesamt 37 Behörden und Organisationen zur Vernehmlassung Stellung genommen.
2. Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens
Der Zweck des Zusatzprotokolls besteht darin, jeder Person das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten kommunaler Gebietskörperschaften zu garantieren, d. h. das Recht, die Ausübung der Befugnisse und Zuständigkeiten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestimmen oder beeinflussen zu wollen (Art. 1 Abs. 2 des Zusatzprotokolls). In diesem Punkt ergänzt es die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, welche die Schweiz