Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/164: Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften · 5 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.104.7.72341 / 463/2015/00005
Schweiz noch mehr von der internationalen Regelung abhängt und dass die Bürokratie zunimmt. Dieses Argument wird auch vom Centre Patronal erwähnt.
Einige Teilnehmer (AI, VS, SGV) weisen auf die mangelnde Klarheit des Wortlauts des Zusatzprotokolls hin. Dies führe zu Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung und die mit dem Zusatzprotokoll verbundenen Pflichten. In diesem Zusammenhang sind SZ, AI und die SVP der Meinung, dass völkerrechtliche Verträge wie das Zusatzprotokoll allenfalls weit ausgelegt werden und damit Pflichten begründen können, die bei der Ratifikation nicht bedacht worden sind.
OW, NW und das Centre Patronal heben hervor, dass das Zusatzprotokoll Fragen regelt, die nicht dem Wesen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung entsprechen.
Gemäss NW sollte die Schweiz, bevor sie sich in Bezug auf die Ratifikation des Zusatzprotokolls entscheidet, überprüfen, ob ihre Vorbehalte gegenüber der Anwendung wesentlicher Bestimmungen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung weiterhin gelten, etwa der Vorbehalt gegenüber Artikel 4 Absatz 4, wonach die den kommunalen Gebietskörperschaften übertragenen Kompetenzen in der Regel vollständig und umfassend sind. Wichtige durch die Ratifikation des Zusatzprotokolls aufgeworfene Fragen wie das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer sollten ausserdem in einem ersten Schritt auf nationaler Ebene diskutiert werden.
Das Centre Patronal ist der Auffassung, dass die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls erst beurteilt werden sollte, wenn es alle benachbarten Bundesstaaten unterzeichnet haben. Wenn das Zusatzprotokoll unterzeichnet wird, könnte dies zu einem Widerspruch zum in der Schweiz verankerten Föderalismus führen.
3.3 Vorbehalte und allgemeine Bemerkungen zur Ratifikation des Zusatzprotokolls
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer äussern folgende Vorbehalte und Bemerkungen: Die Ratifikation des Zusatzprotokolls darf nicht zur Folge haben, dass zwingend die
elektronische Stimmabgabe eingeführt werden muss, die im Kanton auf Gemeindeebene zurzeit noch nicht möglich ist (VD).
Die Ratifikation des Zusatzprotokolls und dessen Umsetzung sollten nicht zu Verspätun-
gen oder zu mehr Bürokratie bei der Umsetzung von Zielen führen, welchen die Mehrheit der kommunalen Gebietskörperschaften zustimmen (TI), und keine zusätzliche Belastung für den Bund und die Kantone nach sich ziehen (CVP).
Im Zusatzprotokoll sollten Sanktionen bei Nichterfüllung der Vorgaben sowie eine Be-
richterstattung hinsichtlich der Anwendung vorgesehen sein (AG).
Es könnten Massnahmen für Personen erforderlich sein, die bei der Mitwirkung an den
Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund einer Behinderung mit besonderen Hindernissen konfrontiert sind (z. B. bei der Teilnahme einer tauben Person an eine Gemeindeversammlung); in der Praxis hat sich das Problem allerdings noch nie gestellt (AG).
Wenn das Zusatzprotokoll ratifiziert würde, müsste sich die Schweiz entsprechend über-
legen, ob sie nicht auch das Übereinkommen SEV Nr. 144 des Europarates über die Beteiligung von Ausländerinnen und Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben ratifizieren will (EKM).