Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 68 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Einleitung

Der Bundesrat hatte der Bundesversammlung bereits mit Botschaft vom August 2011 eine Reform der Verrechnungssteuer vorgeschlagen, um damit den Kapitalmarkt zu stärken. Auslöser jener Reformbestrebungen waren die neuen regulatorischen Anforderungen hinsichtlich Systemstabilität im Bankenbereich, namentlich die Einführung von Pflichtwandelanleihen und Anleihen mit Forderungsverzicht im Bankengesetz. Der damalige Reformvorschlag des Bundesrates bezweckte, attraktive Rahmenbedingungen bei der Verrechnungssteuer für sämtliche Obligationen und Geldmarktpapiere einzuführen, indem für diese Titel ein Systemwechsel zum sogenannten Zahlstellenprinzip erfolgen sollte. Die Bundesversammlung folgte dem Bundesrat nicht und entschied stattdessen, für die genannten Produkte eine befristete Ausnahme bei der Verrechnungssteuer einzuführen. Im Übrigen wies das Parlament den Vorschlag an den Bundesrat zurück.

Der Bundesrat verabschiedete sodann am 19. Dezember 2012 den Bericht zur Finanzmarktpolitik und erteilte dem EFD u.a. den Auftrag, zwecks Stärkung des Kapitalmarkts bis Ende 2013 die Möglichkeit des Übergangs vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer zu prüfen. Die zu diesem Zweck gebildete gemischte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, der Kantone und des Bundes (nachfolgend gemischte Arbeitsgruppe), hat ihren Bericht am 14. Februar 2014 fertiggestellt.

Die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe „Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie“ (nachfolgend Expertengruppe), unter der Leitung von Prof. Aymo Brunetti, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bundesverwaltung, Finanzsektor und Werkplatz, erhielt vom Bundesrat u.a. den Auftrag zu untersuchen, ob und in welchen Bereichen die steuerliche Behandlung von Finanzgeschäften unter dem schweizerischen Steuerrecht wichtige Benachteiligungen im internationalen Vergleich nach sich zieht. Die Expertengruppe hat in ihrem Schlussbericht zum Thema „Reform der Verrechnungssteuer“ Stellung genommen und den Wechsel vom Schuldner- und zum Zahlstellenprinzip empfohlen.

Ein Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer ist nach Ansicht der gemischten Arbeitsgruppe und der Expertengruppe somit geeignet, den Kapitalmarkts Schweiz zu stärken. Der Hauptgrund liegt darin, dass bei einer Besteuerung nach dem Zahlstellenprinzip (im Gegensatz zum Schuldnerprinzip, vgl. Ziff. 1.2.1) eine differenzierte steuerliche Behandlung, abhängig von der Person des Leistungsempfängers (Investor) möglich ist. Entsprechend haben die gemischte Arbeitsgruppe und die Expertengruppe verschiedene Reformvarianten geprüft.

Gestützt auf die Empfehlungen der Expertengruppe vom Juni 2014 und der gemischten Arbeitsgruppe hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 2. Juli 2014 eine Reform der Verrechnungssteuer und die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beschlossen. Ziel der vorliegenden Reform ist die Stärkung des Kapitalmarkts Schweiz und gleichzeitig auch des Sicherungszwecks der Verrechnungssteuer.