Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/24: Revision der Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren (EHtV) · 6 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren Bericht über die Ergebnisse der Anhörung

1. Ausgangslage

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) führte in der Zeit vom 5. Mai bis 5. August 2014 eine Anhörung zur Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren durch.

Bei der Änderung der Verordnung vom 18. April 2007 über die Einfuhr von Heimtieren geht es um materiell geringfügige Anpassungen an die neuen Erlasse der EU zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren. Die Anpassung ist notwendig zur Aufrechterhaltung der inhaltlichen Gleichwertigkeit mit dem Recht der EU, zu welcher sich die Schweiz im Veterinäranhang zum Landwirtschaftsabkommen verpflichtet hat. Gleichzeitig soll die Verordnung im Aufbau überarbeitet und mit den heute fehlenden Bestimmungen zur Durch- und Ausfuhr ergänzt werden.

Es sind insgesamt 47 Stellungnahmen eingegangen: 11 von kantonalen Regierungen bzw. Departementen, 9 von kantonalen Amtsstellen und 14 von Branchen- und Interessenorganisationen.

Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Bericht jeweils die Abkürzungen der Organisationen und Kantone verwendet. Da zwischen den Stellungnahmen der Kantone, Departemente und Ämter keine Differenzen bestehen, werden diese generell als kantonale Eingaben aufgeführt, und bei Mehrfacheingaben (Kantone, Departemente und Ämter) nicht unterschieden. Am Ende des Berichts findet sich eine Liste der Stellungnehmenden, in welcher sämtliche Namen ausgeschrieben und mit den zugehörigen Abkürzungen versehen sind.

2. Allgemeine Bemerkungen

Sämtliche sich äussernden Kantone sind mit dem neuen Entwurf der Verordung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren generell einverstanden. Insbesondere die klare Aufteilung in Bezug auf Einfuhren aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten und die Regelungen zu den Kontrollen werden begrüsst.

Vorbehalte werden bezüglich der Erklärung für Jungtiere (Ausschluss des Kontakts mit Wildtieren) angebracht, die neu von der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter erbracht werden kann und nicht mehr durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt auszustellen ist. Zusätzlich wird von vielen Kantonen kritisch angemerkt, dass der (gute) Tollwutstatus einiger EU-Mitgliedsstaaten und umliegender Drittstaaten, der von der EU vorgegebenen wird, wissenschaftlichen Kriterien nicht Stand halte, sondern politisch motiviert sei. Durch die Übernahme des EU-Rechts gehe die Schweiz ein hohes Risiko der Tollwuteinschleppung ein.

JU, NE, FR und VD vermissen zudem griffige Bestimmungen zur Eindämmung des illegalen Hundehandels. Es wird angemerkt, dass insbesondere bei der Einfuhr auf dem Landweg Kontrollen an den Landesgrenzen fehlen.

011.2/2014/00269 \ COO.2101.102.1.214660