Vorlage

Vernehmlassung 2014/24: Revision der Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren (EHtV) · 22 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren

(EDAV-Ht)

vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 24, 25 und 53a des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19661, verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

1Diese Verordnung gilt für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren, die:

a. ihre Halterin, ihren Halter oder eine von der Halterin oder dem Halter ermächtigte Person begleiten; und

b. nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand einer Eigentumsübertragung zu sein.

2Soweit diese Verordnung keine besondere Regelung enthält, sind anwendbar:

a. die Verordnung vom 18. April 20072 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten;

b. die Verordnung vom 18. April 20073 über die Ein- und Durchfuhr von Tieren aus Drittstaaten im Luftverkehr.

3Die folgenden Verordnungen bleiben vorbehalten:

a. Tierschutzverordnung vom 23. April 20084;

b. Verordnung vom 4. September 20135 über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten.

Art. 2 Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten:

a. Heimtiere: Tiere nach Anhang 1, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden;

SR ..........

1 SR 916.40

2 SR 916.443.10

3 SR 916.443.12

4 SR 455.1

5 SR 453.0

2014–......