Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/25: Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) (Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen) · 10 Seiten

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3.4.2 Bemerkungen zu Absatz 3

Bezugnahme auf Artikel 29 VPG erforderlich für Klarheit im Vollzug

AG und OW bringen vor, dass die Verordnungsbestimmung für jene Arbeitnehmende zur Anwendung gelangen solle, die die Angebote der Grundversorgung gemäss Artikel 29 VPG gewährleisten. Um Klarheit für den Vollzug zu schaffen, solle aus diesem Grund im Text direkten Bezug auf Artikel 29 VPG genommen werden.

Sprachliche Bemerkungen zum französischen Text

Die FER bringt sprachliche Bemerkungen zum französischen Verordnungstext an.

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