Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/32: Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) · 212 Seiten
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4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates208
5 Rechtliche Aspekte209
5.1 Verfassungsmässigkeit209
5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz210
5.3 Erlassform210
5.4 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen211
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Entwurf vom 21. Dezember 2007
Mit dem Entwurf vom 21. Dezember 20071 wollte der Bundesrat das Aktienrecht modernisieren und den wirtschaftlichen Bedürfnissen anpassen. Die Vorlage sollte die Corporate Governance verbessern, im Bereich der Kapitalstrukturen mehr Spielraum schaffen, die Nutzung elektronischer Mittel zur Durchführung der GV regeln und das veraltete und lückhafte Rechnungslegungsrecht ersetzen.2
Am 7. April 2009 spaltete die Rechtskommission des Ständerats das Rechnungslegungsrecht von den übrigen Bestimmungen ab. So entstand die Vorlage 2 des Geschäfts 08.011 zum Rechnungslegungsrecht. Diese wurde von nun an getrennt von den Bestimmungen zum Aktienrecht beraten. Die Abspaltung bezweckte, dass die Beratung des Aktienrechts (Vorlage 1 von 08.011) nicht durch diejenige des Rechnungslegungsrechts behindert würde.3 Wie sich später erweisen sollte, half die Abspaltung nicht dem Aktien-, sondern dem Rechnungslegungsrecht. Dieses konnte aus dem politischen Sog der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» herausgehalten werden (s. Ziff. 1.1.2 ff.). Mit Beschluss vom 21. November 2012 konnte der Bundesrat das Rechnungslegungsrecht zusammen mit der neuen Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR)4 auf den 1. Januar 2013 in Kraft setzen.5
Anlässlich des ersten Teils seiner Detailberatung zur Vorlage 2 stimmte der Nationalrat am 20. September 2010 einem Einzelantrag zur Erhöhung der Schwellenwerte von Artikel 727 Absatz 1 Ziffer 2 OR zu, welche die eingeschränkte von der ordentlichen Revision abgrenzen. Damit wurden die Schwellenwerte von 10 Millionen Franken Bilanzsumme, 20 Millionen Franken Umsatzerlös und 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt auf 20-40-250 angehoben. Daraus entstand die Vorlage 3 des
1 Botschaft vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht und Rechnungslegungsrecht sowie Anpassungen im Recht der Kollektiv- und der Kommanditgesellschaft, im GmbH-Recht, Genossenschafts-, Handelsregister- sowie Firmenrecht), BBl 2008 1589 ff. S. KATHARINA RÜDLINGER, Was bringt der Entwurf zum neuen Aktienrecht?, ST 2008/1–2, S. 18 ff.
2 Medienmitteilung des EJPD vom 21. Dezember 2007.
3 Medienmitteilung der RK-S vom 16. Juni 2009. AB 2009 S 602; AB 2009 S 1187.
4 SR 221.432
5 Medienmitteilung des EJPD vom 22. November 2012. S. FLORIAN ZIHLER, Überblick über das neue Rechnungslegungsrecht, ST 2012/11, S. 806 ff.