Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/32: Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) · 212 Seiten
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und Invalidenvorsorge, des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und des Strafgesetzbuches, die Gegenstand der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» waren, sollten revidiert werden. Diese Teilrevision sollte sich an den Forderungen der Volksinitiative und am erwähnten direkten Gegenentwurf des Nationalrats orientieren. Mit der parlamentarischen Initiative bzw. den auszuarbeitenden Gesetzesbestimmungen wollten die Rechtskommissionen zudem auf den Rückzug der Volksinitiative hinwirken.
Um inhaltlichen Widersprüchen vorzubeugen und die gesamte Beratung nicht zusätzlich zu verkomplizieren, sistierte die Rechtskommission des Nationalrats sodann im Herbst 2010 die Beratung des Entwurfs 2007 und faktisch der aktienrechtlichen Bestimmungen des Entwurfs 2008.17 Die Beratung wurde nie mehr aufgenommen (s. Ziff. 1.1.9).
1.1.6 Neuer indirekter Gegenvorschlag 2010
1.1.6.1 Ausarbeitung und Berücksichtigung einer weiteren parlamentarischen Initiative
Im Sommer/Herbst 2010 erarbeitete eine Subkommission der ständerätlichen Rechtskommission den neuen indirekten Gegenvorschlag.18
Das ohnehin schon komplexe Verfahren wurde dabei durch einen weiteren Aspekt angereichert. Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben beschloss am 21. Juni 2010 – ebenfalls auf dem Weg einer parlamentarischen Initiative19 und in Übereinstimmung mit einer im Ständerat kurz zuvor eingereichten Motion20–, Bezüge ab drei Millionen Franken pro Empfängerin und Empfänger seien als Gewinne zu qualifizieren und demzufolge im Rahmen der Gewinnverwendung von der GV zu genehmigen (Tantieme-Modell). Auch hier schloss sich die nationalrätliche Schwesterkommission an.21 Die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative bzw. der Motion sollte im Rahmen der Erarbeitung des neuen indirekten Gegenvorschlags durch die ständerätliche Rechtskommission erfolgen.22
Das Ergebnis der beiden parlamentarischen Initiativen waren der Bericht vom 25. Oktober 201023, der sich relativ stark an den Entwurf 2008 anlehnte, und der Zusatzbericht vom 22. November 201024 der ständerätlichen Rechtskommission und
17 Medienmitteilung der RK-N vom 3. September 2010.
18 Medienmitteilung der RK-S vom 17. August 2010.
19 Parlamentarische Initiative der WAK-S vom 21. Juni 2010, Aktien- und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen (10.460).
20 Motion GRABER vom 10. Juni 2010, Bezüge von über drei Millionen Franken dem Beschluss der Generalversammlung unterstellen (10.3402).
21 Medienmitteilung der WAK-N vom 29. Juni 2010.
22 Medienmitteilung der RK-S vom 20. August 2010; Medienmitteilung der WAK-N vom 27. August 2010.
23 Parlamentarische Initiative, Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei», Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 25. Oktober 2010, BBl 2010 8253 ff.
24 Parlamentarische Initiative, Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei», Zusatzbericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 22. November 2010, BBl 2011 209 ff.