Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/32: Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) · 212 Seiten

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gänge führten zu grosser Hektik und Emotionalität, welche die parlamentarische Beratung der Aktienrechtsrevison bis Ende 2012 prägen sollten.

1.1.3 Abgeschlossene Beratung im Erstrat

Der erwähnten Hektik und Emotionalität konnte sich der Ständerat als Erstrat grösstenteils noch entziehen. Ihm gelang in der Sommersession 2009, die Beratung der Entwürfe 2007 und 2008 abzuschliessen.11

1.1.4 Sistierung der Beratung im Zweitrat und erster direkter Gegenentwurf

Der nationalrätlichen Rechtskommission lagen innerhalb kurzer Zeit Dutzende von Abänderungs- und Ergänzungsanträgen vor.

Im Herbst 2009 beschloss die Kommission, das Aktienrecht formell aufzuteilen. Man wollte einen Teil für alle Gesellschaften und einen zusätzlichen Teil nur für Gesellschaften, deren Aktien börsenkotiert sind, schaffen.12 Das EJPD arbeitete bis im Januar 2010 eine entsprechende Gesetzesfahne für die nationalrätliche Rechtskommission aus. Diese im Internet nicht frei zugängige Gesetzesfahne wurde anfangs 2010 aber nur an einer Sitzung verwendet. Ab Anfang 2010 berieten die nationalrätliche Rechtskommission und der Nationalrat nämlich einen aktienrechtlich geprägten direkten Gegenentwurf zur Volkinitiative.13

1.1.5 Befreiungsschlag mittels parlamentarischer Initiative der ständerätlichen Rechtskommission

Die Rechtskommission des Ständerats wollte den Weg des direkten Gegenentwurfs nicht beschreiten. Sie konnte jedoch die Entwürfe 2007 und 2008 nicht als indirekte Gegenvorschläge reaktivieren, da sich diese aufgrund der vorgezogenen Beratung des direkten Gegenentwurfs noch immer bei der nationalrätlichen Schwesterkommission befanden.14

Im Frühling 2010 befand sich die Aktienrechtsrevision somit endgültig in einer Sackgasse. Mit der parlamentarischen Initiative vom 20. Mai 201015 gelang der Rechtskommission des Ständerats jedoch der Befreiungsschlag, dem sich die nationalrätliche Rechtskommission später anschloss.16 Diejenigen Bestimmungen des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-

11 AB 2009 S 601 ff. (9.–11. Juni 2009).

12 Medienmitteilung der RK-N vom 30. Oktober 2009.

13 Medienmitteilung der RK-N vom 26. Februar 2010. Es sollten Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe f und Artikel 122 Abs. 1bis in die Bundesverfassung aufgenommen werden, s. http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/ratsunterlagen.aspx?gesch_nr=20080080.

14 S. OLIVIER BLANC/FLORIAN ZIHLER, Revision des Aktien-, Rechnungslegungs- und Revisionsrechts – Stand der parlamentarischen Beratung, Anwaltsrevue 2011/10, S. 412 ff.

15 Parlamentarische Initiative der RK-S vom 20. Mai 2010, Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei» (10.443).

16 Medienmitteilung der RK-N vom 2. Juni 2010.