Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/34: Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes) · 8 Seiten

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3.4 Modell für eine künftige Festsetzung des Höchstzinssatzes

Setzt der Bundesrat den Höchstzinssatz mit Verweis auf die tiefen Zinsen herab, muss er diesen bei steigenden Zinsen auch wieder erhöhen. Die Zinsen befinden sich zurzeit im Bereich der historischen Tiefstwerte. Mit einer Anpassung des Höchstzinssatzes wird damit eine untere Grenze für den Zinssatz festgelegt. Die obere Grenze wurde vom Gesetzgeber grundsätzlich auf 15 % festgesetzt. Im Ergebnis besteht damit für künftige Anpassungen des Höchstzinses ein genereller Rahmen von 10–15 %.

Vorgesehen ist, dass der Zinssatz in Zukunft alljährlich überprüft wird und der Bundesrat bei einer relevanten Veränderung des Dreimonats-Libor Ende September die Verordnung jeweils per 1. Januar des darauffolgenden Jahres entsprechend anpassen wird. Abhängig vom Dreimonatslibor würden auf diese Weise folgende Höchstzinssätze zur Anwendung gelangen:

Dreimonatslibor am Höchstzinssatz ab 1. Januar 30. September des des Folgejahres Vorjahres

0.00–0.44 % 10 %

0.45–1.44 % 11 %

1.45–2.44 % 12 %

2.45–3.44 % 13 %

3.45–4.44 % 14 %

4.45–5.44 % 15 %

ab 5.45 % wird im Einzelfall festgelegt

Die SNB geht davon aus, dass der Dreimonatslibor im Normalfall bei 1–3 % liegt. Sofern der Dreimonatslibor ausnahmsweise die Grenze von 5 % überschreiten würde, stellt sich die Frage, wie verbindlich der vom Gesetzgeber als grundsätzliche Obergrenze vorgesehene Wert von 15 % ist, da in diesem Fall rein mathematisch die gesetzliche Grenze von 15 % überschritten werden müsste. In einer solchen Situation sollte der Bundesrat ad hoc

entscheiden, ob der Zinssatz über die gesetzliche Grenze von 15 % hinaus angehoben würde.

3.5. Ergebnis

Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Bundesrat – vorausgesetzt der Dreimonatslibor wird sich bis zum 30. September 2015 nicht über den Wert von 0.44 % erhöhen – den Höchstzinssatz in Artikel 1 VKKG per 1. Januar 2016 auf 10 % herabsetzen wird. Die heute von verschiedenen Anbietern in Rechnung gestellten Zinssätze belegen, dass damit Konsumkredite nach wie vor auf einer rentablen Basis vergeben werden können.