Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/37: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 8 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 1Fedlex · Ergebnisbericht

Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Oktober 2014

Anhörung zur Änderung der Radio- und

Fernsehverordnung

Zusammenfassung der Ergebnisse

1 Einleitung

In Anwendung von Artikel 10 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) hörte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die betroffenen Kreise zum Änderungsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (SR 784.401) und deren Anhängen 1 und 2 sowie zum Änderungsentwurf der SRG-Konzession vom 28. November 2007 (BBl 2011 7967; 2012 9073; 2013 3291) an. Die öffentliche Anhörung wurde am 12. Juni 2014 eröffnet und endete am 15. August 2014.

Das BAKOM erhielt 68 Stellungnahmen (vgl. Anhang). Das BAKOM hat die Stellungnahmen im Originalwortlaut für die Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht (www.bakom.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Vernehmlassungen).

Die Mehrheit der Teilnehmenden war mit den Änderungen einverstanden (Kantone AG, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SO, UR, VD, VS, ZH; FDP; FER, Radio Grischa, SSM, SWA) oder verzichtete explizit auf eine Stellungnahme (Kantone LU und ZG). Die anderen Eingaben beschränken sich auf Bemerkungen zu einzelnen Themenbereichen. Am meisten Kommentare löste die vorgesehene Regulierung hybrider Fernsehdienste («Hybrid broadcast broadband TV», HbbTV) aus: Insbesondere die Einführung von HbbTV als gekoppelter Dienst wurde sehr kontrovers diskutiert. Auch die Streichung der Auflage einzelner Lokalradios und Regionalfernsehen, für gewisse Gebiete ein tägliches Programmfenster auszustrahlen, führte in einzelnen (betroffenen) Kantonen zu negativen Rückmeldungen.

Es wurden auch einige allgemeine Stellungnahmen abgegeben. Einmal wird die Teilrevision generell abgelehnt (SGV) und einmal die Schwäche des erläuternden Berichts bedauert, da dieser keine finanziellen Auswirkungen der Revisionsvorhaben für die Eidgenossenschaft aufzeige. Angesichts der technologischen Entwicklung und Digitalisierung setzt der Kanton GL Fragezeichen bei der Benutzerfreundlichkeit für Ältere. Der Kanton AR fragt, ob nicht schon heute eine Regelung der künftigen, webbasierten Standards möglich wäre, da entsprechende Entwicklungen schon heute absehbar seien.

Auch Cinésuisse fordert gesetzliche Regelungen im Bereich der non-linearen Dienste.