Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Chemikalien-verordnung
Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 44 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 27Fedlex · Erläuternder Bericht
19 aufgehoben (2009)
2029
2130
2231
2332
2433
2534
2635
2736
2837
2938
3039
Abs. 2 (aufgehoben) 31 40 bung des bisherigen Artikels 18b an.
Dieser Absatz ist angesichts der verstrichenen Zeit nicht mehr anwendbar. Die Streichung schliesst an die Aufhe- 3241
3342
3443
34a8
34b10
34c12
34d13
34e Abs. 2 94 Abs. 1 Bst. b
34e aufgehoben
35 aufgehoben Als Folge des Systemwechsels können die Bestimmun-36 aufgehoben gen für das Kennzeichnen von Zubereitungen nach bis-37 Abs. 1 - 3 aufgehoben herigem System per 1. Juni 2015 aufgehoben werden. 37 Abs. 4 (Aerosol) 9 (Verpackung)
38 aufgehoben Als Folge des Systemwechsels können die Bestimmun-39 aufgehoben gen für das Kennzeichnen von Zubereitungen nach bis-40 aufgehoben herigem System per 1. Juni 2015 aufgehoben werden. 41 aufgehoben (2009)
42 aufgehoben (2009)
4314
4415
45 aufgehoben
46 aufgehoben
47 aufgehoben Als Folge des Systemwechsels können die Bestimmun-48 (ausser Abs. 1 gen für das Kennzeichnen von Zubereitungen nach bis-Bst. b) aufgehoben herigem System per 1. Juni 2015 aufgehoben werden. 48 Abs. 1 Bst. b 10 Abs. 6
49 aufgehoben (2012) 50 aufgehoben herigem System per 1. Juni 2015 aufgehoben werden.
Als Folge des Systemwechsels können die Bestimmungen für das Kennzeichnen von Zubereitungen nach bis- 50a16
50a Abs. 417
5118
5219
Abs. 4: Wie im europäischen Binnenmarkt ist ab dem 1. Juni 2015 keine Angabe der Einstufungsinformation 53 20 nach bisherigem System und nach GHS/CLP ("doppelte
Erläuterungen zur Totarlevision ChemV140901_d