Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Chemikalien-verordnung

Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 44 Seiten

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19 aufgehoben (2009)

2029

2130

2231

2332

2433

2534

2635

2736

2837

2938

3039

Abs. 2 (aufgehoben) 31 40 bung des bisherigen Artikels 18b an.

Dieser Absatz ist angesichts der verstrichenen Zeit nicht mehr anwendbar. Die Streichung schliesst an die Aufhe- 3241

3342

3443

34a8

34b10

34c12

34d13

34e Abs. 2 94 Abs. 1 Bst. b

34e aufgehoben

35 aufgehoben Als Folge des Systemwechsels können die Bestimmun-36 aufgehoben gen für das Kennzeichnen von Zubereitungen nach bis-37 Abs. 1 - 3 aufgehoben herigem System per 1. Juni 2015 aufgehoben werden. 37 Abs. 4 (Aerosol) 9 (Verpackung)

38 aufgehoben Als Folge des Systemwechsels können die Bestimmun-39 aufgehoben gen für das Kennzeichnen von Zubereitungen nach bis-40 aufgehoben herigem System per 1. Juni 2015 aufgehoben werden. 41 aufgehoben (2009)

42 aufgehoben (2009)

4314

4415

45 aufgehoben

46 aufgehoben

47 aufgehoben Als Folge des Systemwechsels können die Bestimmun-48 (ausser Abs. 1 gen für das Kennzeichnen von Zubereitungen nach bis-Bst. b) aufgehoben herigem System per 1. Juni 2015 aufgehoben werden. 48 Abs. 1 Bst. b 10 Abs. 6

49 aufgehoben (2012) 50 aufgehoben herigem System per 1. Juni 2015 aufgehoben werden.

Als Folge des Systemwechsels können die Bestimmungen für das Kennzeichnen von Zubereitungen nach bis- 50a16

50a Abs. 417

5118

5219

Abs. 4: Wie im europäischen Binnenmarkt ist ab dem 1. Juni 2015 keine Angabe der Einstufungsinformation 53 20 nach bisherigem System und nach GHS/CLP ("doppelte

Erläuterungen zur Totarlevision ChemV140901_d