Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Chemikalien-verordnung
Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 44 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht
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104-109 aufgehoben (2009)
110 aufgehoben die Übergangsregelungen sind abgelaufen
110a aufgehoben (2010)
110b Abs. 1, 2 et 3,
Bst. a aufgehoben (2012)
110b Abs. 3 Bst. b aufgehoben die Übergangsregelungen sind abgelaufen
110b Abs. 3 Bst. c 94 Abs. 3
110c Abs. 1 und 2 aufgehoben die Übergangsregelungen sind abgelaufen
110c Abs. 2 Bst. b 94 Abs. 1 Bst. a
110c Abs. 3 aufgehoben (2012)
110d (ausser Abs.
3 Bst. b) aufgehoben die Übergangsregelungen sind abgelaufen
110d Abs. 3 Bst. b Anh. 2 Ziff. 4 Abs. 1
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Der Anhang 1 "Kennzeichnung von Zubereitungen" wird als Ganzes aufgehoben, da er nur Bestimmungen zu Zubereitungen nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG enthielt. Der Verweis auf die EU-CLP-Verordnung in Artikel 34b schliesst auch die Anhänge aufgehoben dieser Verordnung ein, so dass es unnötig ist, diese in Anhang 1 (ausser Ziff. 5.6) die ChemV zu übernehmen.
Anhang 1 Ziff. 5.6 Art. 11
Anhang 2 aufgehoben (2012)
Anhang 3 Anhang 4
Anhang 4 aufgehoben (2012)
Anhang 5 Anhang 1
Anhang 6 Anhang 5
Anhang 7 Anhang 3
Anhang 2 (neu)
Anhang 6 (neu)
Erläuterungen zur Totarlevision ChemV140901_d