Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Chemikalien-verordnung

Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 44 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht

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92 (neu)

93 (neu)

104-109 aufgehoben (2009)

110 aufgehoben die Übergangsregelungen sind abgelaufen

110a aufgehoben (2010)

110b Abs. 1, 2 et 3,

Bst. a aufgehoben (2012)

110b Abs. 3 Bst. b aufgehoben die Übergangsregelungen sind abgelaufen

110b Abs. 3 Bst. c 94 Abs. 3

110c Abs. 1 und 2 aufgehoben die Übergangsregelungen sind abgelaufen

110c Abs. 2 Bst. b 94 Abs. 1 Bst. a

110c Abs. 3 aufgehoben (2012)

110d (ausser Abs.

3 Bst. b) aufgehoben die Übergangsregelungen sind abgelaufen

110d Abs. 3 Bst. b Anh. 2 Ziff. 4 Abs. 1

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Der Anhang 1 "Kennzeichnung von Zubereitungen" wird als Ganzes aufgehoben, da er nur Bestimmungen zu Zubereitungen nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG enthielt. Der Verweis auf die EU-CLP-Verordnung in Artikel 34b schliesst auch die Anhänge aufgehoben dieser Verordnung ein, so dass es unnötig ist, diese in Anhang 1 (ausser Ziff. 5.6) die ChemV zu übernehmen.

Anhang 1 Ziff. 5.6 Art. 11

Anhang 2 aufgehoben (2012)

Anhang 3 Anhang 4

Anhang 4 aufgehoben (2012)

Anhang 5 Anhang 1

Anhang 6 Anhang 5

Anhang 7 Anhang 3

Anhang 2 (neu)

Anhang 6 (neu)

Erläuterungen zur Totarlevision ChemV140901_d