Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Chemikalien-verordnung

Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 44 Seiten

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bisherige Regelung (Basis ChemV 2012) ChemV 2015 Verweis auf CLPV Inhalt Artikel 11 Berücksichtigungsgrenzwerte Artikel 12 Eine weitere Bewertung erfordernde Sonderfälle Artikel 13 Entscheidung über die Einstufung von Stoffen und Gemischen Artikel 14 Sondervorschriften für die Einstufung von Gemischen Artikel 15 Überprüfung der Einstufung von Stoffen und Gemischen in den obgenannten CLP- relevante CLP-Anhänge: Bestimmungen wird zudem in- Anhang I: Vorschriften für die Einstufung und

Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und

direkt verwiesen auf die rele- Gemischen:

vanten CLP-Anhänge. Für die enthält allgemeine Grundsätze für die Einstufung und

Kennzeichnung (Teil 1) sowie die Einstufungskrite-CLP-Anhänge ist die gemäss rien und Kennzeichnungselemente zu den jeweiligen Anhang 2 Ziff. 1 ChemV fest- aus dem UN GHS übernommenen Gefahrenklassen

und -kategorien in Teil 2 (physikalische Gefahren), gelegte Fassung massgebend. Teil 3 (Gesundheitsgefahren), Teil 4 (Umweltgefah-

ren) und Teil 5 (weitere Gefahren).

Anhang VI: Harmonisierte Einstufung und Kenn-

zeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe.

Enthält harmonisierte Einträge für Stoffe nach GHS (Tab. 3.1) und nach bisherigem System (Tab. 3.2).

Anhang VII: Umwandlungstabelle

Verpackung und Kennzeichnung Verpackung und Kennzeichnung Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe Verpackung von Stoffen und Zubereitungen Art. 34a Verpackung S Art. 8 Verpackung Art. 35 CLPV allgemeine Verpackungsvorschriften sowie indirekter Verweis auf relevante CLP-Anhänge: CLP-Anhänge (via Anhang 2 Anhang I Teil 1 sowie Anhang II.

Ziff. 1 ChemV: technische bspw. Kindersichere Verschlüsse (Anh. II, 3.1.) , tast-

Vorschriften) bare Gefahrenhinnweise (Anh. II, 3.2), Verpackungs-

ausnahmen Explosive (Anh. I, 1.3.5), auflösbare Ver-

packungen für einmaligen Gebrauch(Anh. I, 1.5);

unverpackte Publikumsprodukte (Anh. II, 5).

Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen

Art. 34b Kennzeichnung S Art. 10 Kennzeichnung Art. 17 Absatz 1, 18 ausge- Inhalt des Kennzeichnungsetiketts

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