Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 168 Seiten
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denen kantonalen Regulierungslösungen entstünden. Aufgrund des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung mache eine kantonale Versorgungssteuerung auch nur wenig Sinn. Zudem sei der Kanton als regulierende Instanz unglaubwürdig aufgrund seiner Doppelrolle als Eigentümer und Betreiber der öffentlichen Spitäler. Mit der Spitalplanung und der Zulassungssteuerung im ambulanten Bereich können die Kantone zwei Versorgungsbereiche steuern, die in direkter Konkurrenz zueinander stehen. Daher bestehe die Gefahr der Bevorzugung der kantonseigenen Spitalambulatorien und somit von Wettbewerbsverzerrungen. Ein Rollenkonflikt für die Kantone sei somit vorprogrammiert. Zudem würden die Schwächen aus dem System der Spitalplanung letztlich in den ambulanten Bereich übernommen.
Die Zulassung an Qualitätskriterien zu knüpfen begrüssen die Versicherer, allerdings soll sich die Zulassung nicht nur an Bedingungen in Bezug auf Prozess- und Strukturindikatoren orientieren, sondern auch von der Ergebnisqualität abhängen. Die Bedingungen für die Zulassung sollen allerdings nicht nur für die neuen Leistungserbringer gelten, sondern für alle (kein Bestandesschutz). Solche Markteintrittsbarrieren seien unerwünscht und führten zu Wettbewerbsverzerrungen. Curafutura sieht Umsetzungsschwierigkeiten bei der Zuteilung des Tätigkeitsumfangs. Dieser müsse nicht nur monitorisiert werden, sondern es müssen auch Wege gefunden werden, um eine überschiessende Leistungserbringung nicht mehr zu Lasten der OKP zu finanzieren.
Den Artikel zu den Massnahmen bei Unterversorgung erachten die Versicherer als überflüssig, da die Kantone bereits heute über Instrumente verfügen, um Leistungserbringer zu unterstützen.
Basis für eine gezielte und bedarfsgerechte Steuerung ist aus Sicht der Versicherer eine zuverlässig und umfangreiche Daten- und Informationsgrundlage. Die fehlende Verfügbarkeit von geeigneten Indikatoren mache die Feststellung einer Über- oder Unterversorgung problematisch. Curafutura glaubt nicht, dass der Bund klare und sachgerechte Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit der Versorgung im ambulanten Bereich wird festlegen können. Die Absätze 1 und 2 von Artikel 40c seien zu streichen, da die Datenlage in der Schweiz grosse Lücken aufweise.
Die Versicherer bezweifeln, dass von den im Entwurf vorgesehenen Kommissionen tatsächlich eine disziplinierende Wirkung auf den Planungs- und Steuerungsprozess erhofft werden darf. Es sei zu wenig sichergestellt, dass das Expertenwissen der Versicherer und Leistungserbringer berücksichtigt werde. Gemäss santésuisse besteht die Gefahr, dass sich die Rolle der konsultieren Parteien nur auf die Lieferung von Daten und Informationen reduziert. Curafutura hält fest, dass die Verbände der Versicherer und Leistungserbringer nicht zu Datenlieferungen verpflichtet werden können.
Die Versicherer lehnen die Kompetenz des Bundesrates zur Tarifsenkung ab. Der Artikel widerspreche dem Grundsatz der Rechtssicherheit und führe unweigerlich zu Frage nach der Qualität von Genehmigungs- und Festsetzungsentscheiden.
Die Weiterführung des Zulassungsstopps wie auch eine Versorgungsplanung durch die Kantone erübrigt sich aus Sicht der Versicherer, da der Risikoausgleich noch einmal verbessert worden sei und auch die Rahmenbedingungen für die Ausbreitung vielfältiger Steuerungsmodelle der integrierten Versorgung verbessert worden seien.
Zusammengefasst sind die Versicherer der Meinung, dass nur marktwirtschaftliche Instrumente wie die Vertragsfreiheit und die Tarifdifferenzierung effizient sind, einen Qualitätswettbewerb unter den Leistungserbringern ermöglichen und jedem ambulanten Leistungserbringer die gleiche Chance geben auf dem Markt für Leistungen der OKP tätig zu werden.
2.1.5 Dachverbände der Wirtschaft
(economiesuisse, SGV/USAM, SGB, FER)
Mit Ausnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes sprechen sich alle Dachverbände der Wirtschaft gegen die Teilrevision aus. Sie begrüssen zwar den föderalistischen Ansatz, sehen in der staatlichen Zulassungssteuerung aber das falsche Instrument zur Kosteneindämmung. Sie bezweifeln die kostendämpfende Wirkung der Massnahmen. Der Entwurf könne zudem nicht überzeugend darlegen, dass eine Über- oder Unterversorgung besteht, welche ein Eingreifen rechtfertigen würde.
Die Zulassungssteuerung sei ein gravierender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, limitiere das Unternehmertum, gefährde die Rechtssicherheit, errichte Wettbewerbsschranken und behindere die erwünschte Verlagerung von stationären zu ambulanten Versorgungsmodellen. Damit spitze sich der künftige Ärztemangel zu.
Die Eruierung des optimalen Bedarfs und die zuverlässige Abschätzung seiner künftigen Veränderung sind für économiesuisse aus staatlicher Perspektive kaum möglich.
Die offene Haltung des SGB gegenüber der Zulassungssteuerung liegt auch in einer allenfalls einzuführenden dualen Finanzierung analog der Spitalfinanzierung im ambulanten Bereich begründet.