Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 168 Seiten
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Die SP begrüsst den Willen des Bundesrates, den kantonalen Behörden die Möglichkeit zu geben, die Zulassungen im ambulanten Bereich zu steuern. Die Teilrevision sei ausgeglichen. Es sei aber darauf zu achten, dass sie nicht die Massnahmen, die zur Bekämpfung des Ärztemangels ergriffen wurden, abschwächt und dass ein gutes Versorgungsniveau Aufrecht erhalten wird. Der Entwurf scheine keine grosse Flexibilität für moderne Arbeits- und Kollaborationsformen wie z.B. interdisziplinäre Gruppenpraxen zu ermöglichen. Die SP unterstreicht die Bedeutung des Zugangs zu qualitativer Grundversorgung für alle. Die Partei weisst zudem auf die Notwendigkeit einer ausreichenden und vollständigen Datengrundlage hin, um klare und nützliche Indikatoren zur Evaluation der Angemessenheit der Versorgung zu erhalten. Das Einsetzen einer Kommission wird für sinnvoll erachtet. Die Vertreter der Leistungserbringer in den Kommissionen sollen sich aber nicht nur auf Ärztinnen und Ärzte beschränken, sondern auch andere Berufsstände im Gesundheitswesen beinhalten. Die SP stellt sich nicht grundsätzlich gegen einen Tarifeingriff des Bundesrates (Art. 55b), erachtet es aber als äusserst wichtig, dass mit diesem Druck auf die Kosten keine Anreize kreiert werden, die einen negativen Einfluss auf die Qualität der Leistungen haben. Die Partei fordert den Bundesrat daher dazu auf, eine sorgfältige Analyse der Kostensteigerung vorzunehmen bevor Massnahmen nach diesem Artikel ergriffen werden.
Die FDP lehnt die Vorlage ab. Die einzige Lösung sei eine ausgewogene Vertragsfreiheit sowohl für Ärzte als auch für Krankenversicherer. Die seit 2002 geltende Zulassungsbeschränkung habe die Kosten nicht eindämmen können. Die vorgeschlagene Regelung würde negative Trends (zu viele Spezialisten, zu wenige Grundversorger) nur verstärken. Die heute bereits zahlreichen Interessenkonflikte der Kantone („Mehrfachrolle der Kantone“) würden dadurch noch zunehmen. Zudem fehle eine ausführliche Problemanalyse zum Thema Über- und Unterversorgung, welche als Grundlage gelten könnte, um eine Zulassungssteuerung einzusetzen. Es fehle auch der Nachweis, dass der bisherige Zulassungsstopp funktioniert hat. In der Vorlage würden ausserdem definierte Messkriterien für eine Über- oder Unterversorgung fehlen.
Die SVP kann der Teilrevision nicht zustimmen. Nicht immer mehr Kontrolle und Steuerung würden zum gewünschten Ergebnis führen, sondern mehr Wettbewerb und Freiheit. Es brauche generell mehr Wahl und Vertragsfreiheit. Die Partei bemängelt wie die FDP das Fehlen einer seriösen Problemanalyse, das Fehlen einer Wirkungsanalyse des bisherigen Zulassungsstopps sowie die lückenhaften und schwammigen Definitionen und Messkriterien im vorliegenden Gesetz.
2.1.7 Andere Institutionen des Gesundheitswesens
(EVS, DLV, physioswiss, SBK/ASI, SCG, SHV, SVDE, FSP, pharmaSuisse, Spitex, SVBG, SVO, BFG)
EVS, FSP, SBK, SHV, SVDE, Spitex, SVBG und SVO unterstützen grundsätzlich die Vorlage. Insbesondere wird die Stärkung der Kantone in der Steuerung des Gesundheitswesens begrüsst. pharmaSuisse und physioswiss lehnen die Vorlage ab, BFG beurteilt die Vorschläge kritisch.
FSP kann sich mit einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen nicht einverstanden erklären. SVDE, SVBG und SVO sehen einige grundsätzliche Problemstellungen bei der Umsetzung der vorliegenden Regelung (Berücksichtigung von Arbeitspensen, fachbereichsübergreifende Tätigkeitsbereiche, Berücksichtigung von Angestellten, etc.). pharmaSuisse kommt zum Schluss, dass das KVG nicht zur Steuerung der Ziele der Vorlage (flächendeckende Versorgung, Sicherheit und Qualität, Wirtschaftlichkeit) geeignet ist. physioswiss erscheint eine Gesetzesrevision gegen eine Überversorgung widersprüchlich und nur sehr schwer nachvollziehbar angesichts der drohenden Unterversorgung im Physiotherapie-Bereich. Gemäss BFG handelt es sich um eine Weiterführung des bestehenden Zulassungsstopps und dies sogar in verschärfter Form.
physioswiss lehnt Massnahmen bei Überversorgung (Art. 40a) ab, ebenso spricht sich EVS gegen die Zulassungsbeschränkung aus. pharmaSuisse schlägt stattdessen die Einführung eines Ausgleichsfonds vor. SBK lehnt es ab, dass Unterstützungsmassnahmen an einen bestimmten Tätigkeitsumfang geknüpft werden können. BFG lehnt diesen Artikel ab, da er faktisch eine Fortführung des Zulassungsstopps darstelle. Der Spitex Verband Schweiz stimmt dem Artikel zu.
physioswiss lehnt Massnahmen bei Unterversorgung (Art. 40b) ab, pharmasuisse schlägt auch hier als Gegenvorschlag die Einführung eines Ausgleichsfonds vor. DLV, SCG und SHV weisen auf die Unterversorgung in ihren Bereichen hin und begrüssen daher die Möglichkeit von Unterstützungsmassnahmen. Der Spitex Verband Schweiz stimmt dem Artikel zu. FSP erachtet vor allem die Definition der Kriterien, die für eine angemessene Versorgung gelten sollen, als entscheidend für den Erfolg der Vorlage. BFG findet, dass aufgrund des bestehenden Auftrages der Kantone keine Regelung auf Bundesebene notwendig sei.
physioswiss beantragt die ersatzlose Streichung des Artikels zur Umsetzung der Massnahmen (Art. 40c). SVDE, SVBG und SVO erwarten, dass die Kriterien des Bundes die Versorgungsqualität und die