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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 6 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

3.4 Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten

Die hier vorgeschlagenen Verordnungsbestimmungen bringen den Konsumentinnen und Konsumenten eine Verbesserung des Schutzniveaus bzw. mehr Transparenz in folgenden Bereichen:

- Umfassende Information auch über Lebensmittel, die über den "Online-Handel"

bezogen werden

- Erhöhung der Transparenz bei der Angabe des Produktionslandes von Lebensmitteln und der Herkunft von deren Rohstoffen

- Detailliertere Kennzeichnungsanforderungen an Fischereierzeugnisse (Fanggebiet, Fanggerät und Produktionsmethode)

- Deklaration der Allergene auch im Offenverkauf

- Generelle Pflicht zur Angabe der Nährwertdeklaration

- Täuschungsverbot künftig auch bei kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen

- Regelung des Dusch- und Badewassers

- Verbesserung der Sicherheit kosmetischer Mittel

4. Geplantes Inkrafttreten

Das Inkrafttreten des neuen Lebensmittelgesetzes und des Verordnungspakets soll in der ersten Hälfte 2016 erfolgen.