Vorlagen 2

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1013Fedlex · Vorlage

Anhang 2 (Art. 15 Abs. 2 und 17 Abs. 1)

Anforderungen an Speiseeis

1. Rahmeis

1.1. Rahmeis (Ice Cream, Rahmglace) ist Speiseeis aus einer gefrorenen Mischung

von Rahm, Milch und Zuckerarten. An Stelle von flüssigem Rahm oder Milch können auch Butter, Rahmpulver oder Milchpulver verwendet werden. Ergänzend können andere Milchprodukte zugegeben werden.

1.2. Es muss folgende Anforderungen erfüllen:

a. Milchfettgehalt, wenn Zutaten

nach Artikel 16 Absatz 1 zugegeben min. 6 Massenprozent

worden sind

b. Milchfettgehalt, wenn keine

Zutaten nach Artikel 16 Absatz 1 min. 8 Massenprozent

zugegeben worden sind

c. Gesamttrockenmasse min. 30 Massenprozent

1.3. In Rahmeis dürfen nur Fette aus Zutaten enthalten sein, die nach Artikel 16

Absatz 1 und Ziffer 1.1. erlaubt sind.

2. Doppelrahmeis

Doppelrahmeis ist Speiseeis, das nach den Vorschriften für Rahmeis hergestellt ist und folgende Anforderungen erfüllt:

a. Milchfettgehalt min. 12 Massenprozent

b. Gesamttrockenmasse min. 33 Massenprozent

3. Milcheis

Milcheis (Milchglace, Ice Milk) ist Speiseeis, das nach den Vorschriften für Rahmeis hergestellt ist und folgende Anforderungen erfüllt:

a. Milchfettgehalt min. 3 Massenprozent

b. fettfreie Milchtrockenmasse min. 8 Massenprozent

c. Gesamttrockenmasse min. 30 Massenprozent

4. Sorbet

Sorbet ist Speiseeis, das folgende Anforderungen erfüllt:

a. Fruchtanteil von Fruchtsorbets

– Zitronen min. 6 Massenprozent

– Zitrusfrüchte ohne Zitronen min. 10 Massenprozent

– übrige Früchte min. 20 Massenprozent

b. Gesamttrockenmasse min. 25 Massenprozent

5. Wassereis

Wassereis ist Speiseeis, das folgende Anforderungen erfüllt:

2014–......