Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1013Fedlex · Vorlage
Anhang 2 (Art. 15 Abs. 2 und 17 Abs. 1)
Anforderungen an Speiseeis
1. Rahmeis
1.1. Rahmeis (Ice Cream, Rahmglace) ist Speiseeis aus einer gefrorenen Mischung
von Rahm, Milch und Zuckerarten. An Stelle von flüssigem Rahm oder Milch können auch Butter, Rahmpulver oder Milchpulver verwendet werden. Ergänzend können andere Milchprodukte zugegeben werden.
1.2. Es muss folgende Anforderungen erfüllen:
a. Milchfettgehalt, wenn Zutaten
nach Artikel 16 Absatz 1 zugegeben min. 6 Massenprozent
worden sind
b. Milchfettgehalt, wenn keine
Zutaten nach Artikel 16 Absatz 1 min. 8 Massenprozent
zugegeben worden sind
c. Gesamttrockenmasse min. 30 Massenprozent
1.3. In Rahmeis dürfen nur Fette aus Zutaten enthalten sein, die nach Artikel 16
Absatz 1 und Ziffer 1.1. erlaubt sind.
2. Doppelrahmeis
Doppelrahmeis ist Speiseeis, das nach den Vorschriften für Rahmeis hergestellt ist und folgende Anforderungen erfüllt:
a. Milchfettgehalt min. 12 Massenprozent
b. Gesamttrockenmasse min. 33 Massenprozent
3. Milcheis
Milcheis (Milchglace, Ice Milk) ist Speiseeis, das nach den Vorschriften für Rahmeis hergestellt ist und folgende Anforderungen erfüllt:
a. Milchfettgehalt min. 3 Massenprozent
b. fettfreie Milchtrockenmasse min. 8 Massenprozent
c. Gesamttrockenmasse min. 30 Massenprozent
4. Sorbet
Sorbet ist Speiseeis, das folgende Anforderungen erfüllt:
a. Fruchtanteil von Fruchtsorbets
– Zitronen min. 6 Massenprozent
– Zitrusfrüchte ohne Zitronen min. 10 Massenprozent
– übrige Früchte min. 20 Massenprozent
b. Gesamttrockenmasse min. 25 Massenprozent
5. Wassereis
Wassereis ist Speiseeis, das folgende Anforderungen erfüllt:
2014–......