Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Anhang 1 (Art. 7 Bst. d und 8 Abs. 2)
Anforderungen an Olivenöle
Teil A
Vorbemerkungen zu den Tabellen
1. Die Analyseergebnisse müssen bis auf die gleiche Anzahl Dezimalstel-
len angegeben werden wie die für jedes Merkmal vorgesehenen Werte. Beträgt die nächstfolgende Dezimalstelle über 4, so ist die angegebene letzte Stelle hinter dem Komma aufzurunden.
2. Auch wenn nur ein einziges Merkmal nicht mit der vorgesehenen
Höchstkonzentration übereinstimmt, muss das Öl einer anderen Kategorie zugeordnet werden oder als nicht seinen Reinheitskriterien entsprechend erklärt werden.
3. Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Ölqualitätsmerkmale
bedeuten:
a. im Falle von Lampantöl, dass die betreffenden Grenzwerte nicht alle gleichzeitig erfüllt werden müssen;
b. im Falle nativer Olivenöle, dass die Nichterfüllung der Höchstkonzentration auch nur eines einzigen Merkmals eine Umstufung innerhalb der Kategorie der nativen Olivenöle zur Folge hat.
4. Die mit zwei Sternchen (**) gekennzeichneten Ölqualitätsmerkmale
bedeuten im Fall der betreffenden Oliventresteröle, dass die jeweiligen Höchstkonzentrationen nicht alle gleichzeitig eingehalten werden müssen.