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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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3 Im Gegensatz zu natürlichem Mineralwasser darf Quellwasser von verschiedenen Quellen unter dem gleichen Fantasienamen (Handelsbezeichnung) in den Handel gebracht werden.

4 Für Quellwasser dürfen keine Angaben oder Aufmachungen verwendet werden, die zur Verwechslung mit natürlichem Mineralwasser führen. Dies gilt auch für Abbildungen, Fantasienamen, Firmennamen und Werbematerial.

5 Die Sachbezeichnung «Quellwasser mit Kohlensäure versetzt» ist erlaubt, wenn dem Quellwasser Kohlendioxid zugegeben wurde.

3. Kapitel: Nährwertkennzeichnung und nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Art. 15 Nährwertkennzeichnung

Die Bestimmungen über die Nährwertkennzeichnung (Art. 21–27) und die Bestimmungen über die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben (Art. 28–34) der LIV gelten nicht für Mineral- und Quellwasser.

3. Titel: Fruchtsaft, Gemüsesaft und Nektar

1. Kapitel: Fruchtsaft

Art. 16 Fruchtsaft

1 Fruchtsaft ist ein unvergorenes, gärfähiges Erzeugnis aus den geniessbaren Teilen frischer oder durch Kälte haltbar gemachter gesunder und reifer Früchte einer oder mehrerer Fruchtarten. Fruchtsaft besitzt die charakteristische Farbe, das charakteristische Aroma und den charakteristischen Geschmack der Früchte, aus denen er stammt.

2 Fruchtsaft ist ein Erzeugnis, das aus konzentriertem Fruchtsaft mit Trinkwasser wiederhergestellt worden ist.

3 Konzentrierter Fruchtsaft (Fruchtsaftkonzentrat) ist Fruchtsaft einer oder mehrerer Fruchtarten, dem auf physikalischem Wege ein bestimmter Anteil des natürlichen Wassers entzogen worden ist.

4 Getrockneter Fruchtsaft (Fruchtsaftpulver) ist ein Erzeugnis aus einer oder mehreren Fruchtarten, dem auf physikalischem Wege nahezu das gesamte natürliche Wasser entzogen worden ist.

5 Verdünnter Fruchtsaft ist ein Erzeugnis, das durch Verdünnen von Fruchtsaft, konzentriertem Fruchtsaft, Fruchtmark, konzentriertem Fruchtmark oder deren Gemisch mit Trinkwasser hergestellt worden ist.

6 Mit Wasser extrahierter Fruchtsaft ist Fruchtsaft, der gewonnen worden ist durch die Diffusion mit Wasser aus: