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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1251Fedlex · Vorlage

Art. 151 Crème de cassis

Crème de cassis ist ein Likör aus schwarzen Johannisbeeren mit einem Mindestgehalt an Zucker, ausgedrückt als Invertzucker, von 400 g/l.

Art. 152 Nocino

Nocino ist ein Likör, dessen Aroma hauptsächlich durch Destillation oder Einmaischen ganzer grüner Walnüsse (Juglans regia L.) oder die Kombination beider Verfahren zustande kommt und der einen Mindestgehalt an Zucker, ausgedrückt als Invertzucker, von 100 g/l aufweist.

Art. 153 Eierlikör oder Advocaat/Avocat/Advokat

1 Eierlikör (Advocaat, Avocat, Advokat) ist eine aromatisierte oder nicht aromatisierte Spirituose, die aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, Destillat, Brand oder einer Kombination dieser Erzeugnisse gewonnen wird und als Bestandteile Eigelb, Eiweiss sowie Zucker oder Honig enthält.

2 Der Mindestgehalt an Zucker oder Honig, ausgedrückt in Invertzucker, beträgt 150 g/l. Das Enderzeugnis muss mindestens 140 g/l reines Eigelb enthalten.

Art. 154 Likör mit Eizusatz

Likör mit Eizusatz ist Eierlikör mit einem Mindestgehalt an Eigelb von 70 g/l des Enderzeugnisses.

3. Abschnitt: Kennzeichnung

Art. 155 Sachbezeichnung; Grundsatz

1 Bei Spirituosen, die die Anforderungen einer spezifischen Kategorie nach dem

2. Abschnitt erfüllen, wird die Kategoriebezeichnung als Sachbezeichnung verwendet.

2 Spirituosen, die nicht den Anforderungen einer spezifischen Kategorie entsprechen, müssen als «Spirituose» oder «alkoholisches Getränk» bezeichnet werden.

Art. 156 Sachbezeichnung; Brände

1 Obstbrand wird unter Voranstellung des Namens der verwendeten Obst-, Beeren- oder Gemüseart als «…-brand» bezeichnet. Er kann unter Voranstellung des Namens der verwendeten Obst-, Beeren- oder Gemüseart auch als «…-wasser» bezeichnet werden.

2 Werden die Maischen zweier oder mehrerer Obst-, Beeren- oder Gemüsearten zusammen destilliert, so lautet die Sachbezeichnung «Obstbrand» oder «Gemüsebrand». Ergänzend können die einzelnen Arten in absteigender Reihenfolge der verwendeten Mengen angeführt werden.