Vorlagen 2

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anhang 7 (Art. 24 Abs. 2)

Liste der zulässigen Stoffe für die Herstellung von beschichteten Zellglasfolien mit einer aus Zellulose gewonnenen Beschichtung und Anforderungen an diese Stoffe

Erläuterungen zu den Listen

1. Die in diesem Anhang angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf das Gewicht und sind im Verhältnis zur Menge wasserfreier Zellglasfolie berechnet.

2. Die üblichen technischen Bezeichnungen sind in Klammern angegeben.

Bezeichnung Einschränkungen

A. Regenerierte Zellulose Siehe Anhang 2

B. Additive Siehe Anhang 2

C. Beschichtungen

1. Aus Zellulose gewonnene Poly- Die Gesamtmenge der Substanzen darf mere 50 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungs-

fläche mit den Lebensmitteln nicht überschreiten.

– Celluloseethylether, -hydroxyethyl-

ether, -hydroxypropylether und -

methylether

– Cellulosenitrat Nicht mehr als 20 mg/dm2 des Lacks auf

der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln; Stickstoffgehalt im Cellulosenitrat zwischen 10,8 Prozent (m/m) und

12,2 Prozent (m/m)

2. Harze Die Gesamtmenge der Substanzen darf

12,5 mg/dm2 des Lacks auf der Berührungsfläche mit den Lebensmitteln nicht überschreiten; nur zur Herstellung von Zellglasfolien, die mit einem Lack aus Cellulosenitrat beschichtet sind

– Kasein

2013–......