Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 72 Seiten
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2.2 Ziele der Reform
Die Ziele der Reform sind der Erhalt des Leistungsniveaus, die Verbesserung der Verwendung der Eigenmittel für die Altersvorsorge und die Reduktion der Schwelleneffekte.
Der Erhalt des Leistungsniveaus wird insgesamt als wichtig und unerlässlich begrüsst. Einige Kantone bezeichnen das heutige Leistungsniveau indessen als über dem Verfassungsauftrag liegend. Dem Abbau von Schwelleneffekten wird generell zugestimmt. Die Organisationen der Versicherten und Leistungsbezügern machen jedoch den Vorbehalt, dass dadurch kein Leistungsabbau stattfindet; ihrer Ansicht nach, würden die Schwelleneffekte eher überbewertet. Zur Verwendung der Eigenmittel siehe Kap. 3.1
Für BE ist die Eindämmung des Kostenanstiegs bei gleich bleibendem Leistungsniveau von zentraler Bedeutung. SO nimmt positiv zur Kenntnis, dass eine Kostenoptimierung möglich ist ohne das grundsätzliche Leistungsniveau in Frage zu stellen. FR und GE unterstützen die Aufrechterhaltung des heutigen Leistungsniveaus. Mehrere Kantone sowie die KKAK bezeichnen das heutige Leistungsniveau als über dem Verfassungsauftrag liegend. Für SZ, GL, LU, ZG, BL, AG, JU, TI, NE müssten die EL entsprechend dem Verfassungsauftrag, nämlich zur Sicherung des Existenzbedarfs, ausgerichtet werden; heute bestehe oft die Erwartung, den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Für SZ, ZG und BL müsste es möglich sein, rund 10 Prozent der EL einzusparen, ohne Transfer in die Sozialhilfe und Tangierung der verfassungsmässigen Garantie der Existenzsicherung.
Die CVP möchte konsequente Kostensenkungen schwerpunktmässig über die Abschaffung von Fehlanreizen und strengere Anspruchsvoraussetzungen und nicht über Leistungskürzungen erreichen. Auch die FDP möchte grundsätzlich keine Leistungskürzungen vornehmen, jedoch strengere Anspruchsvoraussetzungen einführen.
Die SODK/FDK/GDK nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass das Leistungsniveau mit dieser Vorlage sichergestellt werden soll. Mit dem Abbau von Schwelleneffekten und Fehlanreizen würden wichtige Elemente der EL reformiert.
Der SSV und der SGemV begrüssen den Erhalt des Leistungsniveaus. Die Reform dürfe nicht dazu führen, dass armutsbetroffene Personen nebst EL auf Sozialhilfe angewiesen sind.
KV Schweiz befürwortet ein auf dem heutigen Leistungsniveau basierendes Gesamtsystem der Alterssicherung. Der Bauernverband stellt fest, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen die Kostenentwicklung zwar nicht kompensiert werden kann, fordert jedoch im aktuellen Umfeld keine weiteren Massnahmen, denn es wäre falsch, wenn durch Leistungskürzungen ein Kostentransfer zur Sozialhilfe entstünde. Für SAV/economiesuisse muss das Prinzip der Selbstverantwortung wieder stärker in den Fokus rücken.
Für Inclusion Handicap, den SSR, VASOS, die EFS sowie weitere Organisationen der Versicherten muss das heutige Leistungsniveau unbedingt gewahrt werden. Für sie ist die Existenzsicherung und damit die Bekämpfung der Armut im Alter und bei Behinderung ein Kernanliegen. Dem Abbau von Schwelleneffekten, soweit sie überhaupt bestehen, dürfe nicht zu einem Leistungsabbau führen (etwa Inclusion