Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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Die Abgrenzung zwischen Verstärkung und Ausbau berücksichtigt zusätzlich das Kriterium eines möglichst haushälterischen Umgangs mit Raum und Boden.

15. Technische Netzplanungsgrundsätze

Technische Netzplanungsgrundsätze sind bei der Erstellung der Mehrjahrespläne durch die Netzbetreiber zu berücksichtigen und durch die Netzbetreiber zu veröffentlichen. Bei Bedarf kann die ElCom einheitliche Netzplanungsgrundsätze festlegen.

Technische Netzplanungsgrundsätze bieten neben den Vorgaben des Energiewirtschaftlichen Szenariorahmens eine zentrale Grundlage für die Netzplanung der Netzbetreiber. Die Verwendung von technischen Netzplanungsgrundsätzen in der Netzplanung garantiert, dass die Netze nach einheitlichen Standards geplant werden. Die Prüfung der Mehrjahrespläne wird massiv erleichtert, wenn die zugrundeliegenden Netzplanungsgrundsätze transparent und bekannt sind. Besonders aus diesem Grund soll eine Veröffentlichung der Planungsgrundsätze in Artikel 9d Absatz 1 (neu) StromVG verankert werden (vgl. Ziff. 1.2.3.2 und Ziff. 2.2).

1.2.3 Ablauf des künftigen Netzentwicklungsprozesses

Der zukünftige Netzentwicklungsprozess wird als Gesamtprozess dargestellt. Um die Komplexität des Gesamtprozesses zu reduzieren, wird dieser in Teilprozesse unterteilt, in welche die betroffenen Akteure jeweils mit einbezogen werden.

Ablauf Gesamtprozess (vgl. Abbildung 2)

Mit dem energiewirtschaftlichen Szenariorahmen wird den Netzbetreibern (nationale Netzgesellschaft Swissgrid, Verteilnetzbetreiber) eine politisch abgestützte Grundlage für ihre Netzplanung zur Verfügung gestellt. Basierend auf dem Szenariorahmen und entsprechend dem weiteren Bedarf erheben die Netzbetreiber den zukünftigen Bedarf an Aus- und Umbau des Stromnetzes anhand von Mehrjahresplänen. Unter Berücksichtigung der von der ElCom geprüften Mehrjahrespläne legt der Bundesrat auf dem Verordnungsweg fest, welche Ausbauprojekte von nationalem Interesse sind. Projekte von nationalem Interesse werden in den neuen Sachplan Energienetze aufgenommen.

Bei der räumlichen Koordination (Sachplanverfahren) ist vorgesehen, dass die Netzplanung der Betreiber frühzeitig mit den kantonalen Planungen in einer überörtlichen Teilraumplanung koordiniert und zeitlich abgestimmt wird. Die Bewilligung der Projekte und die Ausführung und Überprüfung der Kosteneffizienz erfolgt wie bisher.42

42 Der Netzentwicklungsprozess für das SBB-Übertragungsnetz (132 kV, 16,7 Hz) folgt den Regeln der Eisenbahngesetzgebung. Einzelne Verfahrensschritte können dabei für das 16,7-Hz-Stromnetz identisch sein.