Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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Alleinstellungsmerkmal im Sinne einer grundlagenorientierten Forschung. Es ist also nicht zwingend eine Voraussetzung, dass die Projekte vorher noch nie realisiert wurden (solche Projekte können in der Regel nicht mehr als Pilot- oder Demonstrationsprojekte gelten). Sie sind somit nicht im Sinne von Forschungs-Entwicklungs-, und Demonstrationsprojekte (FE&D-Projekte)38 zu verstehen, denn diese werden anderweitig gefördert (vgl. Art. 12 EnG). Vielmehr geht es um die Integration von innovativen, jedoch zumindest im Ansatz schon verfügbaren Technologien in die Betriebskonzepte der Netzbetreiber. Damit wird jedem Netzbetreiber die Möglichkeit gegeben, Erfahrungen in seinem Gebiet mit einer seiner Struktur und seinen spezifischen geographischen, wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen gerechten Lösung zu sammeln.

Die Innovationen im Gebiet eines Netzbetreibers, die den Netzbetrieb effizienter, sicherer und umweltfreundlicher gestalten, kommen den in diesem Gebiet angeschlossenen Endverbrauchern zugute. Daher sollen diese Kosten als anrechenbare Netzkosten gelten. Dabei ist die Transparenz hinsichtlich der Planung, Umsetzung, den identifizierten Nutzen und den gesammelten Erfahrungen zu gewährleisten, damit Lerneffekte optimal ausgenutzt werden können und ein Wissenstransfer zwischen den Netzbetreibern ermöglicht wird. Insgesamt soll damit langfristig eine Entwicklung hin zu intelligenteren Stromnetzen (Smart Grids) angestossen werden. Der Netzausbaubedarf und damit verbundenen Kosten können dadurch gedämpft und die infrastrukturellen Ressourcen besser ausgenutzt werden.

Diese Leitlinie wird in Artikel 15 Abs. 3 (neu) StromVG geregelt. (vgl. Ziff. 2.2).

12. Mitwirkung, Information und Kommunikation (MIK)

Bei der Planung der schweizerischen Stromnetze ist der Einbezug der Öffentlichkeit sowie eine umfassende Information und Kommunikation durch alle Akteure im Verfahren sicherzustellen. Die erforderlichen Prozesse und Anforderungen werden dokumentiert und transparent kommuniziert.

Die Entwicklung der Stromnetze findet in einem Spannungsfeld zwischen öffentlichen und privaten Interessen statt. Bei der Planung der Netzentwicklung und der Realisierung von Bauprojekten kommt deshalb der Mitwirkung, Information und Kommunikation (MIK) eine wichtige Rolle zu. Die Mitwirkung der breiten Öffentlichkeit und von organisierten Interessensvertretern soll über den gesamten Prozess gesehen dort erfolgen, wo diese konkret betroffen und damit legitimiert sind, sich in den Prozess einzubringen. Damit diese Mitwirkung sachgerecht erfolgen kann, müssen die Beteiligten frühzeitig die erforderlichen Informationen erhalten und sich eine Meinung bilden können.

Die Information und Mitwirkung erfolgt in den Netzentwicklungsprozess-Schritten „Szenariorahmen“, „Bedarfsermittlung“ und „Nationales Interesse / Sachplan Energienetze“, (vgl. Abbildung 1) vorwiegend auf nationaler Ebene. Im Sinne eines erweiterten öffentlichen Informationsauftrags informiert der Bund die Bevölkerung über die grundlegenden Aspekte der Netzentwicklung und des

38 Z.B.: Forschung, Entwicklung und Demonstration im Bereich der Energie, Bundesamt für Energie, November 2002 Liste der Projekte 2000/2001 unter: <http://www.bfe.admin.ch/php/modules/enet/streamfile.php?file=000000007621.pdf&na me=000000220244>.