Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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Nationales Interesse /

Szenariorahmen Bedarfsermittlung Sachplan

Energienetze

Räumliche Bewilligung Ausführung

Koordination Projekte Projekte

neu Überprüfung

angepasst Kosteneffizienz

wie bisher

Abbildung 2: Gesamtübersicht Netzentwicklungsprozess

(vereinfachte Darstellung)

Nachfolgend werden die einzelnen Teilprozesse des Netzentwicklungsprozesses im Detail erläutert.

1.2.3.1 Szenariorahmen

Als Grundlage für eine spätere Bedarfsermittlung für die Planung der Netzbetreiber sind Vorgaben von Rahmenbedingungen im Sinne von energiewirtschaftlichen Eckdaten erforderlich. Dafür wird ein so genannter Szenariorahmen festgelegt, welcher angemessene Annahmen über die zukünftigen energiewirtschaftlichen Entwicklungen wiederspiegelt. Die Neuregelung zum Szenariorahmen findet sich in Art. 9a (neu) StromVG (vgl. Ziff. 2.2).

Ablauf Prozess (vgl. Abbildung 3)

Das BFE erstellt basierend auf den energiepolitischen Zielen des Bundes, den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten sowie unter Berücksichtigung des internationalen Umfelds einen Szenariorahmen als Grundlage für die Netzplanung. Dabei zieht es die nationale Netzgesellschaft, die übrigen Netzbetreiber, die Kantone und weitere Betroffene angemessen mit ein. Nach einer ordentlichen Konsultation aller interessierter Kreise wird der Szenariorahmen gegebenenfalls angepasst, vom Bundesrat genehmigt und als Anhang in den Sachplan Energienetze integriert.