Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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kommen, kann in einer Vorabprüfung durch die ElCom nur der grundsätzliche Bedarf und nicht auch die konkrete Massnahme bestätigt werden.

Die Neuregelung zu den Mehrjahresplänen findet sich in Artikel 9b (neu) StromVG (vgl. Erläuterungen unter Ziff. 2.2).

In den Nachbarländern der Schweiz existieren ähnliche Regelungen zur Erstellung von Netzentwicklungsplänen. In Österreich zum Beispiel werden die Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, der Regulierungsbehörde (E-Control) jährlich einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorzulegen47. Grundlage dieses Netzentwicklungsplans ist ein Szenariorahmen, der sich auf die aktuelle Lage und die Prognosen im Bereich von Stromangebot und Stromnachfrage stützt48. Bei der Erarbeitung des Netzentwicklungsplans legen die Übertragungsnetzbetreiber angemessene Annahmen über die Entwicklung der Erzeugung, der Versorgung, des Stromverbrauchs und des Stromaustauschs mit anderen Ländern zugrunde49 (zum Vergleich mit den Nachbarländern siehe auch Ziff. 1.3.3).

Ablauf Prozess (vgl. Abbildung 4)

Die Netzbetreiber erstellen für ihr Netzgebiet einen Entwurf des Mehrjahresplanes. Die ElCom prüft innert neun Monaten nach Einreichung die bei ihr eingegangenen Mehrjahrespläne anhand der Vorgaben auf Gesetzes- und Verordnungsebene und verlangt von den Netzbetreibern allfällige Anpassungen. Mit der Prüfung der Mehrjahrespläne bestätigt die ElCom vor der Realisierung der Projekte der Netzebenen 1, 2 und 3 ganz oder teilweise deren grundsätzlichen Bedarf. Die nationale Netzgesellschaft ist zudem verpflichtet, die von der ElCom geprüften Mehrjahrespläne zu veröffentlichen, um gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz in Bezug auf die zukünftigen Netzentwicklungsmassnahmen zu gewährleisten. Es werden gesetzliche Ausnahmen von der Veröffentlichung festgelegt, damit die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird und die Geschäftsgeheimnisse der Betreiber geschützt werden.

Entwürfe Entwürfe

Prozess- Entwürfe Mehrjahrespläne

Mehrjahrespläne Mehrjahrespläne

schritt erstellen

prüfen überarbeiten

Hauptverant- swissgrid / swissgrid /

ElCom wortlichkeit Verteilnetzbetreiber Verteilnetzbetreiber

Mehrjahrespläne

Mehrjahrespläne

öffentlich bekannt

prüfen

machen

ElCom swissgrid

Abbildung 4: Teilprozess Bedarfsermittlung (vereinfachte Darstellung)

47 §37 des Elektrizitätswirtschafts-und Elektrizitätsorganisationsgesetzes (ElWOG 2010) i.V.m. dem jeweiligen Landesgesetz.

48 Gemäß §37Abs.4 ElWOG.

49 Vgl. dena Studie im Auftrag des BFE: “Anforderungen an einen energiewirtschaftlichen Szenariorahmen für die Netzplanung in der Schweiz“, 28.3.2013, Ziff. 3.2.2. Unter: <http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/31004.pdf>.