Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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Anforderungen

Die Mehrjahrespläne enthalten die Bezeichnung der Projekte und der entsprechenden Betriebsmittel, den jeweiligen Investitionstyp (z.B. Erneuerung, Ausbau, Neubau), die aktuelle Projektphase, den aktuellen Verfahrensstatus und das Datum der geplanten Inbetriebsetzung. Zudem umfassen die Mehrjahrespläne eine (grobe) Schätzung der Projektkosten (Investitionen) und eine Projektbegründung, das heisst den Nachweis der technischen Notwendigkeit und des wirtschaftlichen Nutzens mit Bezug auf den festgelegten energiewirtschaftlichen Szenariorahmen und den weiteren Bedarf (wobei unter letzterem Erneuerungs-/Ersatzprojekte und regionale Projekte für den Anschluss von Produktionsanlagen/Endverbrauchern zu verstehen sind, welche nicht im Szenariorahmen abgebildet werden). Die Mehrjahrespläne zeigen auf, welchen Beitrag ein Projekt in Bezug auf die Kriterien leistet, die in den Leitlinien für den Um- und Ausbau der Elektrizitätsnetze enthalten sind (z.B. Gewährleistung der [N-1]-Sicherheit, Abtransport von Kraftwerksleistung, Sicherstellung der Versorgung in den regionalen Verteilnetzen, Erhöhung von grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten). Im Sinne eines effizienten Ablaufs bei der Erstellung und Überprüfung der Mehrjahrespläne soll durch die ElCom gegebenenfalls ein standardisiertes Format vorgegeben werden.

Wenn die ElCom den grundsätzlichen Bedarf der Projekte im Rahmen der Vorabprüfung positiv beurteilt, entfällt im Rahmen der gegenwärtigen Ex-post-Regulierung für die Netzbetreiber das Risiko, dass die ElCom bei einer allfälligen Tarifprüfung eine Tarifsenkung mit einem fehlenden Bedarf begründet. Auf diese Weise können die entsprechenden Investitionshemmnisse abgebaut werden. Bei den Netzbetreibern verbleibt jedoch das Investitionsrisiko bezüglich der Beurteilung der Effizienz in der Projektrealisierung, da eine solche Bewertung der realisierten Kosten erst im Nachhinein erfolgen kann.

Zeitlicher Rahmen

Die Mehrjahrespläne werden grundsätzlich für einen Zeithorizont von zehn Jahren erstellt Die Mehrjahrespläne sind innerhalb von neun Monaten nach Genehmigung des letzten Szenariorahmens durch den Bundesrat der ElCom zur Prüfung vorzulegen, welche den Netzbetreibern innert neun Monaten das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitteilt (Art. 22 Abs. 2bis [neu] StromVG). Die Aktualisierung der Mehrjahrespläne folgt somit dem Rhythmus der Überprüfung und Nachführung des Szenariorahmens, das heisst, in der Regel erfolgt eine Aktualisierung alle fünf Jahre. Da der Szenariorahmen die Grundlage für die Netzplanung darstellt, ist bei einer vorgezogenen, auf ausserordentlichen Umständen beruhende Überprüfung und Nachführung des Szenariorahmens auf Anordnung des Bundesrates (gemäss Art. 9a Abs. 4 [neu] StromVG) ebenfalls eine Aktualisierung der Mehrjahrespläne durch die Netzbetreiber vorzunehmen.

1.2.3.3 Nationales Interesse / Sachplan Energienetze

Die Anlagen des Übertragungsnetzes (220-kV/380-kV-Netz) sind generell von nationaler Bedeutung. Unter Berücksichtigung der von der ElCom geprüften Mehrjahrespläne legt der Bundesrat zudem auf dem Verordnungsweg fest, welche Anlagen des Verteilnetzes ebenfalls von nationalem Interesse sind.