Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Schweiz ist im Bereich des Energierechts und des Handels mit Energieträgern an verschiedene multilaterale und bilaterale Verträge und Übereinkommen gebunden. Einen Bezug zur Strategie Stromnetze hat der 1998 in Kraft getretene Vertrag über die Energiecharta135, welcher die Vertragsparteien unter dem Titel „Transit“ dazu verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um den Transit von Primärenergieträgern und Energieerzeugnissen zu erleichtern. Dies sollen die Vertragsparteien im Einklang mit dem Grundsatz der Transitfreiheit tun und ohne Unterscheidung hinsichtlich des Ursprungs, der Bestimmung oder des Eigentums sowie ohne unangemessene Verzögerungen und Beschränkungen und ohne Abgaben aufzuerlegen (Art. 7 Abs. 1). Ausserdem sollen die Vertragsparteien die zuständigen Stellen zu Zusammenarbeit im Bereich der Modernisierung von Energiebeförderungseinrichtungen sowie zu Entwicklung und Betrieb von solchen Einrichtungen (wenn damit das Gebiet von mehr als einer Vertragspartei versorgt wird) ermutigen. Im Weiteren soll der Verbund der Energiebeförderungseinrichtungen erleichtert werden (Art. 7 Abs. 2). Die Strategie Stromnetze ist auf die Erfüllung und Einhaltung dieser internationalen Verpflichtung ausgerichtet.

Die Schweiz verhandelt seit 2007 mit der EU über ein bilaterales Abkommen im Elektrizitätsbereich. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der grenzüberschreitenden Stromflüsse und die Erhöhung der Versorgungssicherheit. Im Herbst 2010 hat der Bundesrat das diesbezügliche Schweizer Verhandlungsmandat erweitert. Dieses Mandat berücksichtigt die neuere Rechtsentwicklung in der EU (z.B. das dritte Binnenmarktpaket)136 und zielt langfristig auf ein umfassendes Energieabkommen mit der EU ab.

Zur Zeit bestehen somit zwar keine Verpflichtungen durch ein bilaterales Abkommen mit der EU im Bereich der Stromnetze, im Hinblick auf den Abschluss eines Stromabkommens mit der EU sind Konflikte mit dem EU-Recht jedoch zu vermeiden. Die Vorlage wurde auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Recht geprüft und sie steht inhaltlich einem Stromabkommen mit der EU, insoweit dies aus heutiger Sicht beurteilbar ist, nicht entgegen (vgl. Ziff. 1.4).

5.3 Erlassform

Die Vorlage beinhaltet wichtige rechtsetzende Bestimmungen, die nach Artikel 164 Absatz 1 der BV in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen sind. Die Änderungen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes erfolgen demzufolge im normalen Gesetzgebungsverfahren.

135 Vertrag über die Energiecharta Abgeschlossen in Lissabon am 17.12.1994. In Kraft getreten für die Schweiz am 16.4.1998, SR 0.730.0.

136 Unter: <http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/legislation/legislation_de.htm>.