Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

Wirtschaft, der überwiegenden Mehrheit der Elektrizitätswirtschaft, der Handelskammer beider Basel und von der SBB. Davon sind 8 Kantone und die EnDK der Ansicht, die Kantone sollten stattdessen die Daten der elektrischen Anlagen gemäss kantonalen Geoinformationsgesetzen aggregieren und der Bund sich bei der entsprechenden Aggregationsinfrastruktur bedienen. Das BFE könne dabei den Umfang und die Anforderungen an die zu erhebenden Daten bestimmen. 5 weitere Kantone und die RKGK beantragen, dass die Daten nicht an den Bund, sondern an die nationale Netzgesellschaft geliefert werden, welche diese nach klaren sicherheitstechnischen Grundsätzen veröffentlichen. Als Argumente gegen den vorliegenden Gesetzesartikel werden die Gefahr sowohl der Duplizierung und Inkongruenz der Daten als auch der Konkurrenzierung der amtlichen Vermessung genannt. Vor allem von der Elektrizitätswirtschaft werden Sicherheitsbedenken geäussert. Ausserdem würde der gewonnene Mehrwert die (enormen) Kosten dafür nicht rechtfertigen und der Umgang mit den betreffenden Daten sei bereits im (kantonalen) Geoinformationsgesetz geregelt.

Unterstützung erhält der Gesetzesartikel von 12 Kantonen, 4 Parteien, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, KBNL, von der Azienda Elettrica Ticinese, vom Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, von der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft, vom Konsumentenforum, von der Umwelt- und Landschaftsschutzverbände, der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften, der Schweizerischen Vereinigung für Geothermie, swisscleantech, von den weiteren energiepolitischen/-technischen Organisationen, vom Centre Patronal und von der Stadt Dübendorf. Mehrere möchten diese Regelung auf das Übertragungsnetz (Netzebene 1) und die Verteilnetze hoher und z. T. Spannung mittlerer Spannung (Netzebene 3 resp.

5) beschränken oder die Daten erheben, aber nicht veröffentlichen (u. a. CVP). Ebenso seien die Sicherheitsinteressen zu wahren und der Aufwand zu minimieren. Die Umwelt- und Landschaftsschutzverbände beantragen die Integration der Lastflussdaten.