Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/63: Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) · 60 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N091-1288

6.4 Zusätzliche Objektänderungsanträge für Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Be-

deutung

6.4.1 Nr. 102 Witi (BE, SO)

Der Aero Club Schweiz beantragt eine Klärung bezüglich der Feldhasenjagd im Wasser- und Zugvogelreservat Witi. Es entziehe sich seinem Verständnis, wieso gemäss Objektblatt die Jagd «insbesondere auf Feldhasen…» erlaubt sei, nachdem der Bestand seines Wissens «immer um die kritische Grösse herum pendelt» und zum Schutz der Hasen eigentlich nichts gemacht wurde, weder an der Strasse T5 zwischen Grenchen und Bellach, noch am Autobahnzubringer von Grenchen bis zum Autobahnanschluss.

6.4.2 Nr. 114 Plaine de l'Orbe: Chavornay jusqu'à Bochuz (VD) – Änderung der Zonenzuteilung und des Objektblatts

Kt VD: Dieses WZVV-Reservat ist ein bedeutender Futterplatz für überwinternde Wasservögel, ein Ruheplatz für Limikolen sowie ein wichtiger Lebensraum für Brutvögel. Das grösste Teilgebiet ist jenes bei den Weihern von Le Creux-de-Terre. Es handelt sich um das grösste Moorgebiet in der Orbe-Ebene. Im Herbst ist dies einer der am besten geeigneten Rastplätze für Limikolen. Gegenwärtig befindet sich die gesamte Fläche des Reservats in der Zone III (Jagd verboten). Neu soll der Bereich der Weiher von Creux-de-Terre als Zone I ausgeschieden werden (Jagd und Schifffahrt verboten). Das Objektblatt wird entsprechend angepasst, und die Abgrenzungen der in anderen Bundesinventaren erfassten Objekte von nationaler Bedeutung, die sich auf dem Gebiet dieses Reservats befinden (Flachmoore und Amphibienlaichgebiete), werden übernommen. Zur Vereinheitlichung der Bestimmungen der WZVV mit denjenigen der übrigen Inventare müssen künftig Hunde ganzjährig an der Leine geführt werden. Die Fischerei ist weiterhin gemäss der bisherigen Regelung gestattet.

6.4.3 Nr. 116 Mies / Versoix (VD, GE) – Änderung der Zonenzuteilung und des Objektblatts

Kt VD: Das Gebiet Crénées de Mies ist der grösste Ruheplatz für überwinternde Vögel am westlichen Teil des Genfersees. Das Gebiet beherbergt Reiher-, Tafel- und Kolbenentenpopulationen, deren Bestandesgrösse eine Klassifizierung als Populationen von internationaler Bedeutung rechtfertigen. Die Lagune ist ein Brutgebiet für Kolbenenten. Gegenwärtig ist das ganze Reservat als Zone III klassiert (Jagd verboten). Gemäss dem mit dem Eigentümer vereinbarten Klassifizierungsbeschluss soll auf dem See vor Les Crénées die Schifffahrt verboten werden (Zone I). Im Bereich vor Prévorzier wird die Schifffahrt zwischen dem 1. November und dem 1. März – also während der vier Wintermonate – verboten, um Störungen überwinternder Vögel zu vermeiden. Zur Gewährleistung der Kohärenz mit dem auf Genfer Kantonsgebiet liegenden Teil des Reservats, welcher internationale Bedeutung besitzt, und angesichts der Tatsache, dass überwinternde Vögel diesen Bereich bevorzugen, wird der auf Waadtländer Boden gelegene Teil des WZVV-Reservats ebenfalls als Gebiet von internationaler Bedeutung klassifiziert.

Kt GE: Die aneinander grenzenden WZVV-Reservate Nr. 116 Mies/Versoix und Nr. 11 Versoix–Genève werden zusammengeführt und bilden neu das kantonsübergreifende WZVV-Reservat Nr. 11 Rive droite du Petit-Lac. Beidseits der Kantonsgrenze wird die Schifffahrt verboten, um Störungen der ständig wachsenden Zahl der Wasservögel zu vermeiden, die sich in dieses Gebiet zurückziehen. In dem auf Genfer Kantonsgebiet liegenden Teil des Gebiets ist die Zufahrt mit Booten zu den Liegenschaften am Seeufer für die Eigentümer weiterhin gestattet (Zone II).

Die Änderungen, die das rechte Ufer des Petit-Lac betreffen, wurden mit den Waadtländer Behörden abgesprochen, dies insbesondere im Zusammenhang mit dem Vertrag über den grenzüberschreitenden Korridor Versancy–Versoix. Die zuständigen Behörden werden ihrerseits eine zusätzliche und mit dem Antrag des Kantons Genf koordinierte Änderung beantragen.

35/60 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288