Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/63: Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) · 60 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N091-1288

6.3 Zusätzliche Objektänderungsanträge für Wasser- und Zugvogelreservate von internationa-

ler Bedeutung

6.3.1 Nr. 4 Fanel – Chablais de Cudrefin, Pointe de Marin (BE, FR, VD, NE) – Perimeteränderung

Kt VD: Die vorgeschlagene Änderung sieht entlang eines rund 100 m langen Bauwerks, welches die DGE Ressources en eau et économie hydraulique am linken Ufer des Broyekanals zu errichten beabsichtigt, die Schaffung einer Zone vor, in der die Jagd und die Schifffahrt verboten sind. Mit dem Bauwerk soll der Transport und die Ablagerung von Sand an der Mündung des Broyekanals in den Neuenburgersee verhindert werden. Damit das neue Bauwerk als Rastplatz für Zugvögel dienen und die Sicherheit gewährleistet werden kann (Steinblöcke, die je nach Pegelstand teilweise unter dem Wasserspiegel liegen), ist eine Anpassung des Gebietsperimeters unverzichtbar. Seitens der Mitglieder der Beratenden paritätischen Kommission der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees, welcher das Vorhaben zur Stellungnahme unterbreitet worden war, gingen keine negativen Rückmeldungen ein. Auch die Gemeinde Cudrefin hat der Änderung im Grundsatz zugestimmt. Die Änderung erfordert indessen eine geringfügige Ausweitung des Gebiets, in dem die Schifffahrt verboten ist.

6.3.2 Nr. 5 Chevroux jusqu’à Portalban (FR, VD) – Perimeteränderung

Kt VD: Die Partner haben sich darauf geeinigt, die gegenwärtige Begrenzung des Reservats bergauf bis zum ersten Waldweg der Grèves (Zutrittsverbot) zu verschieben, denn die bisherige Begrenzung entlang dem Rand des Moorgebiets ist unpräzise und kann sich wegen Unterhaltsarbeiten verschieben. Die vorgeschlagene Änderung erleichtert die Überwachung und Kennzeichnung des Reservats.

Kt FR: Das WZVV-Reservat wird von einem Naturschutzgebiet überlagert. Wir wünschen eine Ausdehnung des Perimeters des WZVV-Reservats am nordöstlichen Ende, damit sich die Begrenzung des Reservats mit derjenigen des Naturschutzgebiets deckt. Damit würden einheitliche Bestimmungen über die jagdliche Nutzung gelten.

6.3.3 Nr. 6 Yvonand jusqu'à Cheyres (FR, VD) – Änderung des Perimeters und der Zonenzuteilung

Kt VD: Auf Antrag der Gemeinde Yvonand wird vorgeschlagen, die vor dem öffentlichen Strand von Yvonand gelegene frei zugängliche Zone, in der Boote liegen dürfen, zu vergrössern, damit eine geradlinige Fahrrinne für im Gebiet liegende Boote eingerichtet werden kann. Derzeit beschreibt die Fahrrinne wegen des Verbots im Winter (kein Verbot im Sommer) eine Biegung nach Westen, so dass die Boote in der Nähe des Strandes vorbeifahren müssen. Dies kann für Badende gefährlich sein. Die antragstellende Gemeinde, die Beratende paritätische Kommission wie auch die Association de la Grande Cariçaie befürworten diese Änderung.

Kt FR: Im Perimeter des WZVV-Gebiets befindet sich eine in der Bauzone gelegene Reihe Häuser. Wir beantragen, dass diese Häuserzeile aus dem Schutzgebiet ausgeschieden wird, da sie mit den Schutzzielen nicht vereinbar ist. Der Schilfgürtel soll jedoch im Perimeter des Schutzgebiets verbleiben.

6.3.4 Nr. 7 Grandson jusqu'à Champ-Pittet (VD) – Änderung der Zonenzuteilung

Kt VD: Die Zone I (Jagd und Schifffahrt verboten) wird vor den Weihern von Champ-Pittet geringfügig vergrössert, um Störungen der wichtigsten dort brütenden Haubentaucherpopulation zu vermeiden. Eine weitere Vergrösserung der Zone I ist in Yverdon-les-Bains bei Le Mujon vorgesehen, um die Sandbänke vor Störungen durch Menschen zu schützen. Das Objektblatt erfährt keine Änderung. Die Gemeinde Yverdon sowie die Eigentümer der betroffenen Parzellen haben ihre Einwilligung gegeben.

34/60 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288