Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/63: Teilrevision der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) · 60 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N091-1288

AeroSuisse, der Aero Club Schweiz und der Verband Schweizer Flughäfen beantragen auf die Perimetererweiterung zu verzichten. Sie sind der Meinung, dass mit der Vergrösserung des Schutzgebietes, das Umfeld des Flughafens Locarno für Vögel noch attraktiver werde und sich damit die Gefährdung des Luftverkehrs (Gefahr von Vogelschlag) erhöhe.

Aus Sicht von Aqua Nostra Schweiz ist der bezweckte Schutz für Wasser- und Zugvögel mit den bestehenden Reservaten mehr als genügend gewährleistet. Aqua Nostra Schweiz widersetzt sich deshalb dem Ansinnen, den Mensch von weiteren Gebieten fern zu halten. Ein weiterer Ausbau der Schutzzone hätte nur weitere unerwünschte Folgen (z.B. Überpopulation einzelner Arten, Schäden).

Nr. 127 Kaltbrunner Riet (SG): neu: Benkner-, Burger-, Kaltbrunner-Riet – Perimetererweiterung

Der Perimetererweiterung, Namensänderung und Objektblattanpassung des Wasser- und Zugvogelreservats Nr. 127 erwächst wenig Opposition.

Die Schweizerische Vogelwarte begrüsst die Erweiterung des Perimeters, denn sie korrigiere die unbefriedigende bisherige Situation mit zwei kleinen separaten Teilflächen. Der Thurgauer Vogelschutz, Ala und der WWF befürworten die Änderungen, doch könnten diese die gravierenden Mängel der gesamten Anhörungsvorlage nicht aufwiegen.

Aus Sicht von Swissgrid ist die Gebietsanpassung im Kaltbrunner Riet nachvollziehbar und sinnvoll. Die erwähnte Übertragungsleitung befinde sich bereits heute in einem Ramsargebiet, weshalb für Swissgrid durch die geplante Änderung keine unmittelbaren rechtlichen Folgen entstehen. Swissgrid möchte an dieser Stelle aber darauf hinweisen, dass bestehende Übertragungsleitungen regelmässig Instand zu halten seien, was entsprechende Arbeiten zur Folge hat. Der Betrieb  inklusive Instandhaltung  von Übertragungsleitungen und in einzelnen Fällen auch deren Ausbau (Stichwort: Spannungserhöhungen), sei grundsätzlich von nationaler Bedeutung und müsse, unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, auch weiterhin zeitgerecht möglich sein. Müssen im Rahmen von Neu- und oder Ausbauprojekten Ersatzmassnahmen geleistet werden, so sollten diese in einem klaren Kontext zum konkreten Leitungsprojekt stehen; das Prinzip der Verhältnismässigkeit sei einzuhalten.

Der Verband Schweizer Flugplätze (VSF) bemängelt, dass der Erläuterungsbericht keine Angaben über mögliche Auswirkungen der Erweiterung des Perimeters auf den Flugbetrieb ab/nach Schänis enthält. Sollte es sich ergeben, dass die Erweiterung des Perimeters Nr. 127 Vogelfauna in diesem Gebiet anzieht, so könnte dies Auswirkungen auf die Flugzeuge von/nach dem Flugplatz Schänis haben. Da es sich um ein künftiges Szenario handle, welches einen unmittelbaren Einfluss auf die Flugsicherheit (Gefahr von Vogelschlag) haben könnte, empfiehlt der VSF die Ablehnung der beabsichtigten Perimetererweiterung.

Aus Sicht von Aqua Nostra Schweiz ist der bezweckte Schutz für Wasser- und Zugvögel mit den bestehenden Reservaten mehr als genügend gewährleistet. Aqua Nostra Schweiz widersetzt sich deshalb dem Ansinnen, den Mensch von weiteren Gebieten fern zu halten. Ein weiterer Ausbau der Schutzzone hätte nur weitere unerwünschte Folgen (z.B. Überpopulation einzelner Arten, Schäden).

33/60 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288