Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/64: Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 8 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: G445-0154

24. November 2010 über Industrieemissionen enthalten. Bei Anlagen, die im Anhang zur RL über Industrieemissionen aufgeführt sind, gelten vom Bewilligungsverfahren her ähnliche Vorschriften wie bei der UVP. Zudem muss der Gesuchsteller ebenfalls einen Umweltbericht erstellen.

3 Auswirkungen auf Bund, Kantone und Wirtschaft

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Bund.

Die neu in die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen aufgenommen Anlagetypen werden von den kantonalen Behörden bewilligt. Der Mehraufwand ist gering, da es sich um Anlagen handelt, die in der Schweiz nicht häufig vorkommen.

Durch die Neuaufnahme der Industrieanlagen in den Anhang UVPV sind die entsprechenden Unternehmen betroffen. Eine UVP ist allerdings nur bei der Errichtung einer neuen Anlage oder bei einer wesentlichen Änderung einer Anlage durchzuführen. Deshalb dürften die Auswirkungen auf die Wirtschaft als gering bezeichnet werden (vgl. dazu auch die Botschaft des Bundesrates, BBL 2012 4359 Ziff. 4.3).

8/8 012/2006-02932/18/01/467/02/09/G445-0154