Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N185-0625
gen zeigen jedoch, dass einer Kiesabgabe politisch kaum Chancen eingeräumt werden können. Kantone, die eine solche Abgabe einführen wollten, haben die Idee nach einer deutlichen Ablehnung in der Vernehmlassung wieder verworfen oder aufgrund von möglichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kantonen und entsprechenden Ausweicheffekten nicht mehr weiterverfolgt.
Pflicht zur Rückgewinnung von Metallen aus der Filterasche aus Anlagen, in denen Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung verbrannt werden
Die Pflicht zur Metallrückgewinnung aus der Filterasche der KVA schont die Metallressourcen zu moderaten Kosten. Zudem vermindert sie Risiken bei der Filteraschedeponierung. Ungefähr die Hälfte der Behandlungsanlagen in der Schweiz hat bereits eine Metallrückgewinnung installiert. Für die andere Hälfte dürften durchschnittlich Mehrkosten von 5 CHF/Tonne verbrannten Abfall anfallen. Diese sind tragbar, werden aber unter Umständen auf die Abfallgebühren überwälzt. Die Massnahme wird trotz der zusätzlichen Kosten grundsätzlich als wirksam, verursachergerecht und umsetzbar beurteilt.
Vorgaben für die Optimierung der Energie-Netto-Effizienz von Anlagen, in denen Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung verbrannt werden
Mit der Vorgabe einer Energie-Effizienzkennzahl kann die Energieausbeute aus Anlagen in denen Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung verbrannt werden, erhöht werden.
Damit kann fossiler Brennstoff eingespart werden, die externen Kosten und die CO2-Emissionen in der Schweiz nehmen ab. Trotzdem fallen unter dem Strich Mehrkosten an. Der Zusatzaufwand durch die Energieeffizienz-Vorgaben lässt sich auf ca. 15 CHF/Tonne Abfall beziffern. Getragen werden müsste er letztlich durch die Abfallverursacher. Für die öffentliche Hand können zusätzliche Kosten für Nah- und Fernwärmenetze entstehen. Angesichts des Umstandes, dass die Betriebskosten einer solchen Behandlungsanlage weitgehend durch die Zinsdienste geprägt sind und die Kosten aufgrund der niederen Zinssätze und der laufenden Amortisation in den vergangenen Jahren generell gesunken sind, sollten die genannten Mehrkosten von bis 15 CHF/Tonne Abfall prinzipiell zumutbar und wirtschaftlich tragbar sein. Mehrkosten fallen nicht bei allen thermischen Behandlungsanlagen in gleichem Ausmass an. Während etliche Anlagen die geforderte Energieeffizienz besitzen, wird die vorgegebene Energiekennzahl bei einzelnen dieser Behandlungsanlagen zu einem erheblichen Investitionsbedarf führen. In diesen Fällen muss das Kriterium der wirtschaftlichen Tragbarkeit genauer geprüft werden. Unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten mit einem Fragezeichen zu versehen ist der Umstand, dass hier eine Quersubventionierung von den Abfallverursachern in den Energiebereich stattfindet. Im vorgesehenen Energiegesetz EnG zur Energiestrategie 2050 sollen die KVA, anstelle der KEV, Investitionsbeiträge (Finanzhilfen) zur Stromproduktionssteigerung erhalten und die Energieeffizienz und die langfristige Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen über verursachergerechte Entsorgungsgebühren sicherzustellen haben. Bis es soweit ist vergehen noch ein paar Jahre (frühestens ab 1.1.17). Dieser Beschluss und dessen Begründung stehen im Einklang mit der Energiestrategie 2050 und sind dahingehend zu interpretieren, dass die Abfallverursacher durchaus einen energiepolitischen Beitrag über die Abfallgebühren leisten sollen.
Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus kommunalem Abwasser, aus Klärschlamm zentraler Abwasserreinigungsanlagen oder aus der Asche der thermischen Behandlung von solchem Klärschlamm sowie von Tier- und Knochenmehl
Ein ausgereiftes grosstechnisches Verfahren für die Phosphor-Rückgewinnung gibt es noch nicht. Mit der Massnahme sollen vor allem die notwendige Investitionssicherheit geschaffen und die Marktfähigkeit der in Entwicklung stehenden Verfahren verbessert werden. Damit können Industrieunternehmen langfristige Investitionen in diese Technologien tätigen. Die Rückgewinnungspflicht eröffnet für die schweizerische Wirtschaft auch Exportoptionen für neue Technologien. Die Zusatzkosten lassen beim heutigen Technologiestand erst sehr grob abschätzen: Sie dürften sich auf 20 bis 40 Mio. CHF/Jahr belaufen, welche die Produzenten von tierischen Abfällen und Abwässer – also letztlich Unternehmen und Haushalte – tragen müssten. Die Mehrkosten sind angesichts der klar erkennbaren Entwicklungen vertretbar. Die einfach zugänglichen Primärphosphor-Vorkommen gehen zur Neige und die Mineraldüngerqualtäten verschlechtern sich bezüglich Schadstoffe (Schwermetalle, wie Cadmium und Uran) deutlich und es besteht die dringende Notwendigkeit zur Schliessung des Phosphorkreislaufs. Ergänzend ist anzufügen, dass unter marktwirtschaftlichem Blickwinkel eine Abgabe auf dem impor-
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