Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 57 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 54Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: N185-0625

werden, da sie von der Bautätigkeit abhängt und von den Entsorgungswegen und -kosten. Im Weiteren gibt es keine Sanierungspflicht für teerhaltige Strassen

Auswirkungen auf die Kantone

Mit der Verordnungsrevision kommen auf die Kantone als Vollzugsbehörde neue oder konkretisierte bisherige Aufgaben zu. Dies wird personelle und auch finanzielle Auswirkungen auf die kantonalen Fachstellen für Abfallwirtschaft haben. Konkret sind zu nennen die Bereiche Berichterstattung, Entwicklung von Standards für die Kennzahlenerhebung, Deponien, Ausbildung, Littering, sowie die Kontrolle der Abfallanlagen.

Die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) hat das Projekt DARWIS (Datenmanagement Abfall- und Ressourcenwirtschaft Schweiz) im 2011 gestartet mit dem Ziel, eine einheitliche Datenbank für die Erhebung und Auswertung aller umweltrelevanten Daten zu schaffen. Dazu wurden mit verschiedenen Branchenvertretern, kantonalen Fachstellen sowie dem BAFU Gespräche und Workshops durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass nicht eine Datenbank, sondern ein Datenmanagement-System im Zentrum stehen soll. Deshalb fand eine Überarbeitung/Redimensionierung der Projektziele statt. Es soll nun ein Datenstandard für die Erhebung der Daten der Abfall- und Ressourcenwirtschaft geschaffen werden. Ziel ist, dass die Datenlieferanten ihre Daten nur einmal abgeben müssen und dass diese untereinander kompatibel und aggregierbar sind. Voraussetzungen dafür sind eine einheitliche Erhebungssystematik und Qualitätsanforderungen welche von Bund, Kanton und Branchenverbänden durchgesetzt werden. Die Schaffung von einheitlichen Qualitätsanforderungen ist ein wichtiges Ziel des Projektes DARWIS. So werden z.B. die Erhebungseinheiten, die Termine der Datenlieferung, die räumliche Auflösung, die Datenherrschaft, der Datenschutz sowie weitere Punkte einheitlich geregelt. Weiter werden Schnittstellen zu den übrigen, vom Bund und Kantonen erhobenen Daten aufgezeigt, damit mögliche Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Mit der Erarbeitung dieses Standards und der späteren Umsetzung in den vielen Themenbereiche der Abfallwirtschaft werden auch je nach Kanton weitere personelle Ressourcen erforderlich.

Die Erarbeitung von Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen auf fremdem Grund (Littering) ist für einige Kantone, die bis anhin in diesem Bereich nicht tätig waren, eine neues Aufgabenfeld und mit entsprechendem Ressourcenbedarf verbunden.

Die weitergehende Kontrolle aller Abfallanlagen bedeutet für die kantonalen Umweltbehörden einen grösseren Aufwand als bisher. Hier sind vor allem die Deponien zu nennen. Dabei können die Kantone solche Kontrollen auch an Dritte auslagern, was aber natürlich mit einem finanziellen Aufwand verbunden ist. Das BAFU will in diesem Bereich die Kantone bei ihren Vollzugsaufgaben vermehrt unterstützen, indem regelmässige Informationsaustausche stattfinden, sei es nun in Form von jährlichen Berichten oder strukturierten Gesprächen.

Die Kantone werden verpflichtet, für ein angemessenes Ausbildungsangebot zu sorgen. Sie haben sicherzustellen, dass die erforderlichen Lehrmittel geschaffen und die Kurse regelmässig angeboten werden. Sie müssen diese Ausbildung nicht selbst anbieten, sondern können dafür mit Privaten oder Branchenverbänden zusammenarbeiten. Das BAFU fördert die Koordination der Massnahmen, damit die knappen finanziellen und personellen Ressourcen bei allen Beteiligten optimal eingesetzt werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die neuen Regelungen mehr auf Aufwand für die Kantone bedeuten. Mittels verbesserter Zusammenarbeit und Koordination bei den Vollzugsarbeiten, wie auch Unterstützung durch das BAFU lässt sich der Mehraufwand in Grenzen halten und ist mit dem Nutzen für die Umwelt gerechtfertigt.

54/57 312/2005-02218/18/05/15/01/01/N185-0625