Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Zusatzbotschaft) · 53 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Botschaft

Vorbemerkungen zur Zusatzbotschaft

Weil allein die Vorlage 1 zur Verbesserung an den Bundesrat zurückgewiesen und die Vorlage 2 bis zum Beschluss über Eintreten/Nichteintreten respektive bis zu einer Gesamtabstimmung über die Vorlage 1 sistiert worden ist, hat sich für den weiteren Revisionsprozess als einzige zweckmässige Möglichkeit die Form einer Zusatzbotschaft angeboten.

Mit der vorliegenden Zusatzbotschaft wird dem Parlament in Ergänzung zur Botschaft vom 30. Mai 2008 ein neuer Erlassentwurf zur Vorlage 1 "Unfallversicherung und Unfallverhütung" vorgelegt. Gleichzeitig wird beantragt, den bisherigen Entwurf der Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung gemäss Vorlage 1 abzuschreiben.

Die Ausführungen zu den Grundzügen der Botschaft vom 30. Mai 2008 gemäss den Ziffern 1.1.1 - 1.1.3. bleiben für die Zusatzbotschaft massgebend, weshalb darauf verwiesen wird [Grundlagen zur Unfallversicherung, Zielsetzung der Revision, Vorarbeiten, Kosten-Nutzen-Analyse zur obligatorischen Unfallversicherung, Unfallversicherung der arbeitslosen Personen (UVAL), Bericht der Expertenkommission zur Revision der obligatorischen Unfallversicherung, Bericht betreffend die Suva (Immobilienrecht), Bericht der Studienkommission "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz"]. Die Zusatzbotschaft beschränkt sich daher auf die Erläuterung des neuen Erlassentwurfes zur Vorlage 1 "Unfallversicherung und Unfallverhütung".

Bezüglich der Vorlage 2 "Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA" werden dem Parlament lediglich punktuelle Änderungsanträge unterbreitet, weshalb sowohl der Erlassentwurf als auch die Erläuterungen in der Botschaft vom 30. Mai 2008 (Ziff. 3) massgebend bleiben und darauf verwiesen werden kann. Die Zusatzbotschaft beschränkt sich auf die Begründung und Erläuterung der Änderungsanträge. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit findet sich in Ziffer 3.3 eine Gegenüberstellung der Vorlage 2 gemäss der Botschaft vom 30. Mai 2008 und der Änderungsanträge gemäss der vorliegenden Zusatzbotschaft.

1 Grundzüge der Zusatzbotschaft

1.1 Ausgangslage

Das Parlament hat die Vorlage 1 (Unfallversicherung und Unfallverhütung) der Botschaft vom 30. Mai 2008 zur UVG-Revision im Frühling 2011 mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückgewiesen, den Umfang der Revision noch einmal zu überprüfen und allenfalls die Revisionsvorlage auf das Notwendigste zu beschränken. Gleichzeitig sollte die Problematik der Überentschädigung unter Einbezug der beruflichen Vorsorge geprüft und in angemessener Weise angepasst werden. Die Vorlage 2 (Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA) ist bis zur Behandlung einer neuen Vorlage 1 sistiert worden.

In der Folge haben die Dachverbände der Sozialpartner und die Versicherer als Träger der Unfallversicherung angeboten, Vorschläge zum Inhalt einer Neuauflage des Revisionsprojektes einzubringen. Ziel sollte ein breit abgestützter Kompromiss sein, um die weitere parlamentarische Behandlung auf eine einvernehmliche Grund-