Vorlage HASLV
Vernehmlassung 2014/82: Ausführungsverordnungen zur neuen Gesetzgebung «Swissness» · 12 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
Monate nach Inkrafttreten der Änderung hergestellt und mit der Herkunftsangabe «Schweiz» in den Verkehr gebracht werden.
Art. 11 Übergangsbestimmung
Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung hergestellt wurden, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2018 [2 Jahre ab Inkrafttreten] mit einer Herkunftsangabe, die dem bisherigen Recht entspricht, in den Verkehr gebracht werden.
Art. 12 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ….. in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova