Vorlage HASLV

Vernehmlassung 2014/82: Ausführungsverordnungen zur neuen Gesetzgebung «Swissness» · 12 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage

Monate nach Inkrafttreten der Änderung hergestellt und mit der Herkunftsangabe «Schweiz» in den Verkehr gebracht werden.

Art. 11 Übergangsbestimmung

Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung hergestellt wurden, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2018 [2 Jahre ab Inkrafttreten] mit einer Herkunftsangabe, die dem bisherigen Recht entspricht, in den Verkehr gebracht werden.

Art. 12 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ….. in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova