Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

leurs produits en mettant sur le marché des médicaments, des dispositifs médicaux ou

même des cosmétiques portant le même nom qu'un produit figurant sur la liste des spé-

cialités afin d'en faire la publicité. Parfois, ces produits faisant l'objet de réclame pu-

blique contiennent les mêmes composants, ce qui induit le consommateur en erreur.

Organisationen des Gesundheitswesens

Vorschlag: Curafutura

lit. f: die Zulassungsinhaberin ihrer Meldepflicht nach Artikel 65f Absatz 4 oder nach Ar-

tikel 65g Absatz 3 nicht wie vorgesehen nachkommt;

Vorschlag: Helsana

lit. f: die Zulassungsinhaberin, ihrer Meldepflicht nach Artikel 65f Absatz 4 oder nach Ar-

tikel 65g Absatz 3 nicht wie vorgesehen nachzukommt;

Begründung:

Ad f: Die Bestimmung muss schärfer formuliert sein. Die Zulassungsinhaberin muss

dieser Meldepflicht automatisch nachkommen.

Vorschlag: santésuisse

Abs. 1 lit. f.: die Zulassungsinhaberin ihrer Meldepflicht nach Artikel 65f Absatz 4 oder

nach Artikel 65g Absatz 3 nicht wie vorgesehen nachzukommt.

Begründung:

Ad f: Die Bestimmung muss schärfer formuliert sein. Die Zulassungsinhaberin muss

dieser Meldepflicht automatisch nachkommen.

2.3.13 Bemerkungen zu Artikel 70 KVV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Aus ordnungspolitischen Überlegungen sprechen wir uns dagegen aus, dass ein Arz- SGV neimittel ohne Einwilligung der Zulassungsinhaberin in die Spezialitätenliste aufgenom-

men oder darin belassen werden kann, weil dies einen schweren Eingriff in die Wirt-

schaftsfreiheit darstellen würde.

Organisationen des Gesundheitswesens

Vorschlag: Curafutura

Titel: Aufnahme und Überprüfung ohne Gesuche

Das BAG kann selbständig auf Antrag Dritter ein vom Institut zugelassenes Arzneimittel,

auch ohne Antrag der Zulassungsinhaberin oder gegen deren Antrag in die Spezialitä-

tenliste aufnehmen, darin belassen oder streichen. Es legt dabei die Höhe der Vergü-

tung fest, die der Versicherer zu übernehmen hat.

Vorschlag: Helsana

Art. 70, Titel: Aufnahme und Überprüfung ohne Gesuche

Das BAG kann selbständig auf Antrag Dritter ein vom Institut zugelassenes Arzneimittel,

auch ohne Antrag der Zulassungsinhaberin oder gegen deren Antrag in die Spezialitä-

tenliste aufnehmen, darin belassen oder streichen. Es legt dabei die Höhe der Vergü-