Rapport sur les résultats
Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
leurs produits en mettant sur le marché des médicaments, des dispositifs médicaux ou
même des cosmétiques portant le même nom qu'un produit figurant sur la liste des spé-
cialités afin d'en faire la publicité. Parfois, ces produits faisant l'objet de réclame pu-
blique contiennent les mêmes composants, ce qui induit le consommateur en erreur.
Organisationen des Gesundheitswesens
Vorschlag: Curafutura
lit. f: die Zulassungsinhaberin ihrer Meldepflicht nach Artikel 65f Absatz 4 oder nach Ar-
tikel 65g Absatz 3 nicht wie vorgesehen nachkommt;
Vorschlag: Helsana
lit. f: die Zulassungsinhaberin, ihrer Meldepflicht nach Artikel 65f Absatz 4 oder nach Ar-
tikel 65g Absatz 3 nicht wie vorgesehen nachzukommt;
Begründung:
Ad f: Die Bestimmung muss schärfer formuliert sein. Die Zulassungsinhaberin muss
dieser Meldepflicht automatisch nachkommen.
Vorschlag: santésuisse
Abs. 1 lit. f.: die Zulassungsinhaberin ihrer Meldepflicht nach Artikel 65f Absatz 4 oder
nach Artikel 65g Absatz 3 nicht wie vorgesehen nachzukommt.
Begründung:
Ad f: Die Bestimmung muss schärfer formuliert sein. Die Zulassungsinhaberin muss
dieser Meldepflicht automatisch nachkommen.
2.3.13 Bemerkungen zu Artikel 70 KVV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Aus ordnungspolitischen Überlegungen sprechen wir uns dagegen aus, dass ein Arz- SGV neimittel ohne Einwilligung der Zulassungsinhaberin in die Spezialitätenliste aufgenom-
men oder darin belassen werden kann, weil dies einen schweren Eingriff in die Wirt-
schaftsfreiheit darstellen würde.
Organisationen des Gesundheitswesens
Vorschlag: Curafutura
Titel: Aufnahme und Überprüfung ohne Gesuche
Das BAG kann selbständig auf Antrag Dritter ein vom Institut zugelassenes Arzneimittel,
auch ohne Antrag der Zulassungsinhaberin oder gegen deren Antrag in die Spezialitä-
tenliste aufnehmen, darin belassen oder streichen. Es legt dabei die Höhe der Vergü-
tung fest, die der Versicherer zu übernehmen hat.
Vorschlag: Helsana
Art. 70, Titel: Aufnahme und Überprüfung ohne Gesuche
Das BAG kann selbständig auf Antrag Dritter ein vom Institut zugelassenes Arzneimittel,
auch ohne Antrag der Zulassungsinhaberin oder gegen deren Antrag in die Spezialitä-
tenliste aufnehmen, darin belassen oder streichen. Es legt dabei die Höhe der Vergü-