Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
werden. Auch im jetzigen Entwurf ist nach wie vor vorgesehen, dass sich die 3-Jahres-
Überprüfung am APV des einzelnen Medikaments orientiert. Ausserdem werden die Be-
rücksichtigung der Kosten von Forschung und Entwicklung sowie des Innovationszu-
schlags bei patentgeschützten Medikamenten nicht in Frage gestellt. Mit anderen Wor-
ten entbehrt der Wechsel zu einer Gruppenüberprüfung jeglicher Logik, es sei denn,
dass sich die Idee dahinter versteckt, etablierte Grundsätze – Patentschutz, Kosten von
F&E – in Zukunft grundsätzlich in Frage zu stellen und wenn möglich vollständig auszu-
hebeln. Ein Wechsel von der Überprüfung, die sich am Aufnahmejahr eines Medika-
ments in die SL orientiert, zur Gruppenüberprüfung wird von scienceindustries abge-
lehnt.
In diesem Kontext ist zudem zu erwähnen, dass trotz dem bereits heute etablierten Sys-
tem der regelmässigen Überprüfungen neu eine pauschale Ermächtigung des BAG ein-
geführt werden soll, die Aufnahme eines Arzneimittels jederzeit prüfen zu können. Eine
solche Regelung ist mit dem laufenden Überprüfungssystem überflüssig und leistet ei-
ner behördlichen, wettbewerbsverzerrenden Willkür Vorschub, weshalb auch diese ab-
gelehnt wird.
Preissymmetrie bei Preisüberprüfungen
Es ist nach wie vor nicht einsehbar, wieso im Rahmen der 3-Jahresüberprüfung nur
Preissenkungen und keine Preiserhöhungen verfügt werden. Wir erachten diese seit
Jahren so gehandhabte Praxis, wonach für Preiserhöhungen separate Gesuche gestellt
werden müssen, als ungerecht, ja nachgerade mit Blick auf das verfassungsmässig ga-
rantierte Gleichbehandlungsgebot als problematisch. Es ist stossend, wenn wechsel-
kursbedingte Änderungen im APV eine Preissenkung begründen, indes keine ebenso
institutionalisierte Preiserhöhung. Sollten aufgrund von Währungsveränderungen oder
Regulierungsänderungen in den Referenzländern Preiserhöhungen für die Schweiz die
Folge sein, müssten solche ebenso im Rahmen der Preisüberprüfung ohne weitere Ge-
suchstellung gewährt werden. Ansonsten droht das Preisniveau im Fall einer möglichen
Erstarkung des Euro signifikant unter jenes im Ausland zu fallen, was wieder Konse-
quenzen für die Verfügbarkeit von Arzneimittel in der Schweiz hätte.
Sehr geehrte Damen und Herren Städtli Apo-
theke Die nachfolgend kopierte Stellungnahme von Herrn Dr. Hans Dietiker unterstütze ich GmbH Wa- und möchte ich auch anbringen.
lenstadt
"Sehr geehrte Damen und Herren
Als Leistungserbringer im Gesundheitswesen erlaube ich mir, die im Folgenden formu-
lierte Stellungnahme abzugeben. Die Frist bis 25.Juli 2014 ist mit der Mail von heute,
23.07.2014 gewahrt.
Ad Art.65 b a) Preisvergleiche mit Referenzländern
Grundsätzlich sollte man ja nur „Gleiches mit Gleichem“ vergleichen. Dadurch, dass
jetzt zu den bestehenden Ländern noch Schweden, Finnland und Belgien (nach Vorstel-
lung des Preisüberwaches sogar noch Spanien, Portugal und Italien etc.) dazukommen
sollen, wird das Bild noch grotesker verfälscht. Wenn man das Preis- und Lohnniveau
der derzeit geltenden Lände für den APV in Betracht zieht, sind Differenzen zu schwei-
zerischen Verhältnissen zwischen 40 bis 70% auszumachen. Dies würde nach ökono-
mischen Fakten heissen, dass zum Beispiel die Löhne der Schweizer Leistungserbrin-
ger im Medikamentensektor auf das Niveau der Vergleichsländer gesenkt werden
müssten, ebenso das allgemeine Preisniveau der übrigen Kosten. Davon sind wir weit
entfernt!