Rapport sur les résultats
Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
geführt werden soll, die Aufnahme eines Arzneimittels jederzeit prüfen zu können. Eine
solche Regelung ist mit dem laufenden Überprüfungssystem überflüssig und leistet ei-
ner behördlichen, wettbewerbsverzerrenden Willkür Vorschub, weshalb auch diese ab-
gelehnt wird.
Preissymmetrie bei Preisüberprüfungen
Es ist nach wie vor nicht einsehbar, wieso im Rahmen der 3-Jahresüberprüfung nur
Preissenkungen und keine Preiserhöhungen verfügt werden. Wir erachten diese seit
Jahren so gehandhabte Praxis, wonach für Preiserhöhungen separate Gesuche gestellt
werden müssen, als ungerecht, ja nachgerade mit Blick auf das verfassungsmässig ga-
rantierte Gleichbehandlungsgebot als problematisch. Es ist stossend, wenn wechsel-
kursbedingte Änderungen im APV eine Preissenkung begründen, indes keine ebenso
institutionalisierte Preiserhöhung. Sollten aufgrund von Währungsveränderungen oder
Regulierungsänderungen in den Referenzländern Preiserhöhungen für die Schweiz die
Folge sein, müssten solche ebenso im Rahmen der Preisüberprüfung ohne weitere Ge-
suchstellung gewährt werden. Ansonsten droht das Preisniveau im Fall einer möglichen
Erstarkung des Euro signifikant unter jenes im Ausland zu fallen, was wieder Konse-
quenzen für die Verfügbarkeit von Arzneimittel in der Schweiz hätte.
Sehr geehrte Damen und Herren Städtli Apo-
theke Die nachfolgend kopierte Stellungnahme von Herrn Dr. Hans Dietiker unterstütze ich GmbH Wa- und möchte ich auch anbringen.
lenstadt
"Sehr geehrte Damen und Herren
Als Leistungserbringer im Gesundheitswesen erlaube ich mir, die im Folgenden formu-
lierte Stellungnahme abzugeben. Die Frist bis 25.Juli 2014 ist mit der Mail von heute,
23.07.2014 gewahrt.
Ad Art.65 b a) Preisvergleiche mit Referenzländern
Grundsätzlich sollte man ja nur „Gleiches mit Gleichem“ vergleichen. Dadurch, dass
jetzt zu den bestehenden Ländern noch Schweden, Finnland und Belgien (nach Vorstel-
lung des Preisüberwaches sogar noch Spanien, Portugal und Italien etc.) dazukommen
sollen, wird das Bild noch grotesker verfälscht. Wenn man das Preis- und Lohnniveau
der derzeit geltenden Lände für den APV in Betracht zieht, sind Differenzen zu schwei-
zerischen Verhältnissen zwischen 40 bis 70% auszumachen. Dies würde nach ökono-
mischen Fakten heissen, dass zum Beispiel die Löhne der Schweizer Leistungserbrin-
ger im Medikamentensektor auf das Niveau der Vergleichsländer gesenkt werden
müssten, ebenso das allgemeine Preisniveau der übrigen Kosten. Davon sind wir weit
entfernt!
1. Antrag: es sollen keine neuen Länder in den APV einbezogen werden. Dadurch wür-
den die ökonomischen Gegebenheiten für die Leistungserbringer in der Schweiz noch
schlechter.
2. Antrag: die Toleranzmarge (Kommentar 2.3) soll bei 5% belassen werden, auch für
Generika. Es kann nicht einfach von einer dauernden Stabilität des Wechselkurses aus
gegangen werden.
3. Für den Auslandpreisvergleich (APV) soll vom Publikumspreis abzüglich der Mehr-
wertsteuer ausgegangen werden. Damit ist dem Umstand Rechnung getragen, dass in
einigen Ländern weder der Fabrikabgabe noch Apothekereinstandspreis bekannt ist
und mit fiktiven Durchschnittswerten für den Grosshandel einfach ein „Preis“ errechnet
wird. Der Publikumspreis ist im Gegensatz dazu bekannt. Dadurch werden auch even-
tuelle länderspezifische Hersteller-Rabatte beim Vergleich „neutralisiert“.