Rapport sur les résultats

Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

4. Antrag ad Pt. 5.3 des Kommentars: FRISTEN

Die Publikation der Preissenkungen per 1. Juli mit Inkrafttreten per 1. September ist viel

zu kurz! Nachdem das BAG die Preissenkungen bereits Ende Mai verfügt, soll die

Preissenkung sofort bekannt gemacht werden, wobei ja vorgesehen ist, dass nach Ab-

lauf der Beschwerdefrist die mit Beschwerde belegten Produkte bekannt gemacht wer-

den.

Ich bitte um Kenntnisnahme meiner Stellungnahme zur bevorstehenden Revision KVV

und KLV, Medikamentenbereich

Freundliche Grüsse

APOTHEKE MELLINGEN DR.HANS M.DIETIKER AG

DR.H.DIETIKER, GESCHÄFTSFÜHRER

BAHNHOFSTRASSE 10

5507 MELLINGEN"

1. Allgemeines Schweizeri-

scher Ver-Der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH) wahrt band für die gewerblich-fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder

komple-(Art. 2 der Statuten). Die Mitglieder unseres Verbands sind Hersteller und Distributeure

von komplementärmedizinischen und pflanzlichen Heilmitteln. Sie sind durch die zur mentärme-Diskussion stehenden Revisionsbestimmungen in ihren wirtschaftlichen Interessen tan- dizinische giert. Wir sind deshalb erstaunt, dass wir als direkt betroffener Verband weder an die Heilmittel Stakeholder-Gespräche, noch zur Anhörung eingeladen wurden. Wir erlauben uns den- SVKH noch, fristgerecht eine Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen einzureichen. Wir

weisen darauf hin, dass (a) verkürzte Fristen für die innerverbandliche Einholung von

Stellungnahmen und für die Konsensfindung ungeeignet sind und (b) eine Verkürzung

während der Sommerferien besonders ungünstig ist.

2. Generelle Überlegungen

Wir können nachvollziehen, dass das Departement des Innern die Preisgestaltung in

der Spezialitätenliste überprüft. Auch wir haben Kenntnis davon, dass einzelne Herstel-

ler exorbitante Rabatte gewähren. Nachvollziehbar ist die Schlussfolgerung, dass der

SL-Preis zu hoch ist, wenn grosszügig Rabatte gewährt werden können. Es gilt aber zu

berücksichtigen, dass diese Rabatte weder im patentgeschützten Bereich (wovon unse-

re Mitglieder kaum betroffen sind), noch im Bereich der Komplementär- und Phytoarz-

neimittel anzutreffen sind. Im ambulanten Sektor, wo die höchsten Rabatte gewährt

werden, sind Komplementär- und Phytopräparate weitgehend inexistent. Zu prüfen wä-

re, ob in Fällen von zu hohen Rabatten ein rechtlicher Straftatbestand erfüllt ist.

Wir erachten es nicht als gerechtfertigt, wenn nun alle Kategorien über den gleichen

Leisten geschlagen werden. Den spezifischen Gegebenheiten der Komplementär- und

Phytoarzneimittel (natürliche Rohstoffe, Markgrösse, Tradition, Recht, Versorgung, etc.)

ist Rechnung zu tragen. Unsere nachfolgenden Ausführungen beschränken sich ent-

sprechend auf die Komplementär- und Phytoarzneimittel, die wir als einziger Verband

im OTC wie auch im SL-Bereich vertreten. Wir können nicht beurteilen, ob die Preis-

festsetzungskriterien für chemische Rx-Produkte gerecht sind. Einen generellen Ver-

gleich der verschiedenen Kategorien (Rx mit OTC, chemische Produkte mit KPA), die

den Verordnungsänderungen zugrunde liegen, erachten wir nicht als zulässig.

Als stossend beurteilen wir, dass sich die Preisspirale gemäss den Verordnungsentwür-

fen nur nach unten dreht. Ziel ist unserer Sicht nach nicht ein minimaler Preis, sondern

eine funktionierende Versorgung und ein für alle Akteure gerechter und fairer Preis. Die

Preise von Komplementär- und Phytopräparaten sind, mit sehr wenigen Ausnahmen

gesehen, sehr tief. Im Bereich der Komplementär-Arzneimittel sind viele SL-Preise