Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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von Komplementär- und Schulmedizinern eingesetzt werden, während dem komplementärmedizinische Präparate vor allem von Fachärzten mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis in Homöopathie oder anthroposophischer Medizin eingesetzt werden.

Therapeutische Besonderheiten der KPA

KPA haben aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften ein ganzheitliches Wirkspektrum. Neben der gezielten therapeutischen Wirkung haben sie oft eine unspezifisch-modulierende Wirkung, die im therapeutischen Quervergleich zu berücksichtigen ist. Ein Vergleich mit chemischen Wirkstoffen, aber auch innerhalb einer therapeutischen Gruppe, kann zu falschen Schlussfolgerungen führen.

Ökonomische Besonderheiten der KPA

Die Margen von KPA sind bereits heute sehr gering, zumal die Preise generell tief sind. Dies hat mehrere Gründe. Prominent zu nennen sind folgende Punkte:

(1) Da die Rohstoffe für KPA aufwändig aus der Natur gewonnen werden, ist eine wirtschaftliche Effizienzsteigerung im Gegensatz zu chemischen Arzneimitteln kaum möglich. Chemische Wirkstoffe können international immer günstiger eingekauft werden,

Skalenerträge sind möglich. Demgegenüber gibt es für die wenigsten KPA Rohstoffe einen globalen Markt. Oft werden die pflanzlichen Rohstoffe nach speziellen, aufwändigen Verfahren exklusiv angebaut, geerntet oder verarbeitet. Die Preise für Naturstoffe haben sich in den vergangenen Jahren durchwegs erhöht.

(2) Für die Zulassung in der Schweiz können aufgrund der unterschiedlichen regulatorischen Gegebenheiten bestehende Unterlagen der ausländischen Zulassung in der Regel nicht verwendet werden (und umgekehrt), weshalb auch bei der Arzneimittelzulassung Unterschiede zu chemischen Arzneimitteln bestehen. Die Anforderungen an die Zulassung steigen von Jahr zu Jahr.

(3) KPA sind in überwiegender Mehrzahl aus der Erfahrungsmedizin entstanden und werden nicht durch Patente geschützt. Anders als bei chemischen Arzneimitteln kann die Zulassungsinhaberin kein Patent verwerten, weshalb auch die entsprechenden Preismodelle keine Anwendung finden können. Es gibt keine KPA-Produkte, die nach dem Patentablauf günstiger angeboten werden können.

(4) Speziell für die Gruppe SL 70.01 gilt, dass es eine enorm grosse Arzneimittelvielfalt braucht, um die Therapievielfalt gewährleisten zu können. Demgegenüber sind die benötigten Chargengrössen sehr gering. Die Mehrzahl der KPA-Arzneien der Gruppe SL 70.01 werden in Chargengrössen von unter 50 Stück pro Jahr produziert. Diese für den Arzt und Patienten sofort verfügbare Arzneimittelvielfalt erfordert eine aufwändige Logistik, die in der Regel nicht kostendeckend ist.

Schweizer KMU stärker betroffen

Aufgrund der aufwändigen Zulassung, der geringen Marktgrösse und tieferen Margen dürften Preissenkungen die Herstellerinnen von KPA ungleich härter treffen, als Herstellerinnen von chemischen Arzneimitteln. Schon bis anhin waren Preissteigerungen nur im geringen Umfang durchgeführt werden und durch steigende Rohstoff- und Herstellpreise sowie die Inflation kam es über die Jahre bereits zu einer schleichenden Reduktion der Preise. Dennoch stiegen in den letzten Jahren die regulatorischen Anforderungen und Investitionen im Bereich der Good Manufacturing Practice GMP für die KPA-Hersteller. Dies zwingt viele Hersteller zur Reduktion ihrer Sortimente und hemmt die Innovationskraft. Swissmedic hat z.B. im Jahr 2013 kein KPA mit neuem Wirkstoff zugelassen. Das Potential an neuen Heilpflanzen wäre riesig, die hohen Zulassungshürden verhindern Innovationen.