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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 114Fedlex · Vorlage

Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1

5.2.2.1.11.4 erhält folgenden Wortlaut:

"5.2.2.1.11.4 Bei Umverpackungen und Containern muss auf dem Gefahrzettel nach Muster

7E die Summe der Kritikalitätssicherheitskennzahlen (CSI) aller darin enthaltener Versandstücke angegeben sein."

5.2.2.1.11.5 [Die Änderung in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den

deutschen Text.]

5.2.2.2.1 In der Bem. "vor einem Hintergrund mit kontrastierender Farbe" ändern in:

"auf einem farblich kontrastierenden Hintergrund".

5.2.2.2.1.1 erhält folgenden Wortlaut:

"5.2.2.2.1.1 Die Gefahrzettel müssen wie in Abbildung 5.2.2.2.1.1 dargestellt gestaltet

sein.

Abbildung 5.2.2.2.1.1

Gefahrzettel für die Klasse/Unterklasse

* In der unteren Ecke muss die Nummer der Klasse, für die Klassen 4.1,

4.2 und 4.3 die Ziffer «4» oder für die Klassen 6.1 und 6.2 die Ziffer «6» angegeben werden.

** In der unteren Hälfte müssen (sofern vorgeschrieben) oder dürfen (sofern nicht verbindlich vorgeschrieben) zusätzlicher Text bzw. zusätzliche Nummern/Buchstaben angegeben werden.

*** In der oberen Hälfte muss das Symbol der Klasse oder für die Unterklassen 1.4, 1.5 und 1.6 die Nummer der Unterklasse und bei Gefahrzetteln

ENTWURFnach Muster 7E der Ausdruck «FISSILE» angegeben sein.

5.2.2.2.1.1.1 Die Gefahrzettel müssen auf einem farblich kontrastierenden Hintergrund an-

gebracht werden oder müssen entweder eine gestrichelte oder eine durchgehende äußere Begrenzungslinie aufweisen.