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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten
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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1
Kapitel 5.4
5.4.1.1.1 d) In der Bem. "Sondervorschrift 172 b)" ändern in:
"Sondervorschrift 172 d)".
5.4.1.1.3 Der dritte Unterabsatz erhält folgenden Wortlaut:
"Bei Anwendung der Vorschrift für Abfälle des Absatzes 2.1.3.5.5 ist die in Absatz 5.4.1.1.1 a) bis d) und k) vorgeschriebene Beschreibung der gefährlichen Güter wie folgt zu ergänzen:
[Das nachfolgende Beispiel bleibt unverändert.]".
5.4.1.1.17 Nach "(x)" einen Verweis auf eine Fußnote 4) aufnehmen. Die Fußnote erhält
folgenden Wortlaut:
"4 (x) muss durch «1» bzw. «2» ersetzt werden."
Die Fußnoten 4) bis 8) werden zu 5) bis 9).
5.4.1.1 Einen neuen Absatz 5.4.1.1.19 mit folgendem Wortlaut hinzufügen:
"5.4.1.1.19 Sondervorschriften für die Beförderung von Altverpackungen, leer, ungereinigt (UN 3509)
Bei leeren, ungereinigten Altverpackungen muss die in Absatz 5.4.1.1.1 b) festgelegte offizielle Benennung für die Beförderung durch den Ausdruck «(MIT RÜCKSTÄNDEN VON […])», gefolgt von der (den) den Rückständen entsprechenden Klasse(n) und Nebengefahr(en) in numerischer Reihenfolge, ergänzt werden. Darüber hinaus findet der Absatz 5.4.1.1.1 f) keine Anwendung.
Zum Beispiel sollten leere, ungereinigte Altverpackungen, die Güter der Klasse 4.1 enthalten haben und mit leeren, ungereinigten Altverpackungen, die Güter der Klasse 3 mit der Nebengefahr der Klasse 6.1 enthalten haben, zusammengepackt sind, wie folgt im Beförderungspapier angegeben werden:
«UN 3509 ALTVERPACKUNGEN, LEER, UNGEREINIGT (MIT RÜCKSTÄN-DEN VON 3, 4.1, 6.1), 9»."
5.4.1.2.5.1 In Absatz b) "siehe Kapitel 3.3 Sondervorschrift 172, letzter Satz" ändern in:
"siehe Absatz c) der Sondervorschrift 172 in Kapitel 3.3".
Der Absatz f) erhält folgenden Wortlaut:
"f) für spaltbare Stoffe,
ENTWURF
(i) die unter einer der Freistellungen der Absätze a) bis f) des Absatzes 2.2.7.2.3.5 befördert werden, der Verweis auf diesen Absatz;
(ii) die unter den Absätzen c) bis e) des Absatzes 2.2.7.2.3.5 befördert werden, die Gesamtmasse der spaltbaren Nuklide;