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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten

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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1

Bem. Ungeachtet der Bestimmungen dieser Sondervorschrift müssen

asymmetrische Nickel-Kohlenstoff-Kondensatoren, die alkalische Elektrolyte der Klasse 8 enthalten, unter UN 2795 BATTERIEN (AK-KUMULATOREN), NASS, GEFÜLLT MIT ALKALIEN, elektrische Sammler, befördert werden.

373 Neutronenstrahlungsdetektoren, die druckloses Bortrifluorid-Gas enthalten, dürfen unter dieser Eintragung befördert werden, vorausgesetzt, die folgenden Vorschriften werden erfüllt.

a) Jeder Strahlendetektor muss folgende Vorschriften erfüllen:

(i) der Absolutdruck bei 20 °C in jedem Detektor darf nicht größer sein als 105 kPa;

(ii) die Gasmenge je Detektor darf nicht größer sein als 13 g;

(iii) jeder Detektor muss gemäß einem registrierten Qualitätssicherungsprogramm hergestellt werden;

Bem. Die Norm ISO 9001:2008 darf für diesen Zweck verwendet werden.

(iv) jeder Neutronenstrahlungsdetektor muss aus einer geschweißten Metallkonstruktion mit hartgelötetem Metall an keramischen Durchführungsbauteilen bestehen. Diese Detektoren müssen einen durch eine Bauartqualifizierungsprüfung nachgewiesenen Mindestberstdruck von 1800 kPa haben und

(v) jeder Detektor muss vor dem Befüllen auf einen Dichtheitsstandard von 1 × 10-10 cm3/s geprüft werden.

b) Strahlendetektoren, die in Einzelteilen befördert werden, müssen wie folgt

befördert werden:

(i) die Detektoren müssen in einer dicht verschlossenen Zwischenauskleidung aus Kunststoff mit saugfähigem Material verpackt sein, das ausreichend ist, um den gesamten Gasinhalt zu absorbieren;

(ii) sie müssen in widerstandsfähigen Außenverpackungen verpackt sein. Das fertige Versandstück muss in der Lage sein, einer Fallprüfung aus 1,8 m Höhe ohne Verlust von Gasinhalt aus den Detektoren standzuhalten;

(iii) die Gesamtmenge an Gas aller Detektoren je Außenverpackung darf nicht größer sein als 52 g.

ENTWURFc) Fertig gestellte Neutronenstrahlungsdetektionssysteme, die den Vorschrif-

ten des Absatzes a) entsprechende Detektoren enthalten, müssen wie folgt befördert werden:

(i) die Detektoren müssen in einem widerstandsfähigen dicht verschlossenen Außengehäuse enthalten sein;