Aenderungen
Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 111Fedlex · Ergebnisbericht
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
In Absatz e) "durch Angabe des Unterscheidungszeichens für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr" ändern in:
"angegeben durch das für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr
verwendete Unterscheidungszeichen".
Die Fußnote 2) erhält folgenden Wortlaut:
"2 Das für Kraftfahrzeuge und Anhänger im internationalen Straßenverkehr verwendete Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates, z.B. gemäß dem Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 oder dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968."
Im ersten Satz nach den Absätzen a) bis h) "Die Elemente der Grundkennzeichnung" ändern in:
"Die Grundkennzeichen".
Im zweiten Satz nach den Absätzen a) bis h) "Kennzeichnungselemente" ändern in: "Kennzeichen".
6.6.3.2 [Die Änderung in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deut-
schen Text.]
6.6.5.1.1 "der Kennzeichnung" ändern in:
"des Kennzeichens".
6.6.5.4.1 "eine Kennzeichnung" ändern in:
"ein Kennzeichen".
Kapitel 6.7
6.7.2.4.1 In Absatz b) "nach dem zugelassenen Regelwerk" ändern in:
"nach dem anerkannten Regelwerk".
6.7.2.10.1 [Die Änderung in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deut-
schen Text.]
6.7.2.5.15.1 [Die Änderung in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deut-
schen Text.]
6.7.2.18.1 Im vierten Satz "d.h. aus dem im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr
(1968) vorgesehenen Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr" ändern in:
ENTWURF"angegeben durch das für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr
verwendete Unterscheidungszeichen*".