Aenderungen
Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 110Fedlex · Ergebnisbericht
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
6.5.5.1.7 [Die Änderung in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deut-
schen Text.]
6.5.5.2.6 Im dritten Satz "des geprüften Baumusters" ändern in:
"der geprüften Bauart".
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
6.5.5.3.3 Im dritten Satz "des geprüften Baumusters" ändern in:
"der geprüften Bauart".
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
6.5.5.4.7 Im dritten Satz "des geprüften Baumusters" ändern in:
"der geprüften Bauart".
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
6.5.6.3.5 Im dritten Unterabsatz "Baumuster" ändern in:
"Bauarten".
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
Kapitel 6.6
6.6.3.1 Im ersten Satz "muss mit einer dauerhaften, lesbaren und an einer gut sichtbaren
Stelle angebrachten Kennzeichnung" ändern in:
"mit dauerhaften, lesbaren und an einer gut sichtbaren Stelle angebrachten Kennzeichen".
Der zweite Satz erhält folgenden Wortlaut:
"Die Buchstaben, Ziffern und Symbole müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm aufweisen und folgende Angaben umfassen:".
In Absatz a) erhält der zweite Halbsatz folgenden Wortlaut:
"dieses Symbol darf nur zum Zweck der Bestätigung verwendet werden, dass eine Verpackung, ein flexibler Schüttgut-Container, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC den entsprechenden Vorschriften des Kapitels 6.1, 6.2, 6.3, 6.5, 6.6, 6.7 oder 6.11 entspricht."
In Absatz a), im dritten Satz "auf denen die Kennzeichnung durch Stempeln oder Prägen angebracht wird" ändern in:
ENTWURF
"auf denen die Kennzeichen durch Stempeln oder Prägen angebracht werden".
In Absatz e) "der Kennzeichnung" ändern in:
"des Kennzeichens".