Aenderungen

Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 112Fedlex · Ergebnisbericht

Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

Die Fußnote * erhält folgenden Wortlaut:

"* Das für Kraftfahrzeuge und Anhänger im internationalen Straßenverkehr verwendete Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates, z.B. gemäß dem Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 oder dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968."

6.7.2.19.8 Am Ende des Absatzes a) ";" ändern in:

"." und folgenden Satz hinzufügen:

"Wenn bei dieser Untersuchung Anzeichen einer Verringerung der Wanddicke festgestellt werden, muss die Wanddicke durch geeignete Messungen überprüft werden;".

In Absatz g) "Kennzeichnungen" ändern in:

"Kennzeichen".

6.7.2.20.1 In Absatz c) (i) erhält der zweite Halbsatz folgenden Wortlaut:

"dieses Symbol darf nur zum Zweck der Bestätigung verwendet werden, dass eine Verpackung, ein flexibler Schüttgut-Container, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC den entsprechenden Vorschriften des Kapitels 6.1, 6.2, 6.3, 6.5, 6.6, 6.7 oder 6.11 entspricht;".

Der Titel der Abbildung erhält folgenden Wortlaut:

"Beispiel eines Kennzeichenschilds".

6.7.2.20.2 In der Bem. "Kennzeichnung" ändern in:

"Identifizierung".

6.7.3.4.1 In Absatz b) "nach dem zugelassenen Regelwerk" ändern in:

"nach dem anerkannten Regelwerk".

6.7.3.11.1 [Die Änderung in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deut-

schen Text.]

6.7.3.14.1 Im vierten Satz "d.h. aus dem im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr

(1968) vorgesehenen Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr" ändern in:

"angegeben durch das für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr

verwendete Unterscheidungszeichen*".

Die Fußnote * erhält folgenden Wortlaut:

ENTWURF

"* Das für Kraftfahrzeuge und Anhänger im internationalen Straßenverkehr verwendete Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates, z.B. gemäß dem Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 oder dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968."